22. Juni 2010

Des Richters Sprache



Rechtsprechung hat zumindest vom Wortlaut her mit Sprechen und mit Sprache zu tun. Nach der heutigen öffentlichen Urteilsberatung des Bundesgerichts in Luzern bleibt allerdings zu hoffen, dass nicht einfach so von der Sprache der Richter auf die Qualität der Rechtsprechung geschlossen werde. Der Arbeitgeber habe «eine Fürsorgepflichtverletzung gemacht», sagte einer und meinte «die Fürsorgepflicht verletzt». Und von der «Beseitigung eines Mitarbeiters» war die Rede, wobei es eigentlich um dessen Freistellung im Amt ging. Keineswegs zwei isolierte Entgleisungen, sondern Blüten aus einem bunten Strauss von Beispielen für mangelnde sprachliche Kompetenz.


Dass es auch anders geht, bewiesen mit Voten auf hohem sprachlichem Niveau der französischsprachige Richter sowie der Gerichtsschreiber.
fel. 

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