26. Februar 2010

Schnapsdebatte


 
Sprechen Bundesrichter dem Alkohol zu? Die Frage ist grammatikalisch richtig und im Zusammenhang mit menschlichen Wesen berechtigt. Aber sie ist weder präzis noch vollständig. Es geht nämlich nicht um beliebigen Alkohol, sondern um den jurassischen Pflaumenschnaps Damassine. Und gemeint sind nicht beliebige Bundesrichter, sondern die korrekt besetzte Richterbank der für Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung. Schliesslich geht es auch nicht darum, ob diese vier Männer und ihre Kollegin dem Damassine zusprechen, sondern was sie ihm zusprechen. Die eigentliche Frage lautet nämlich: Wird das Bundesgericht heute Vormittag dem jurassischen Pflaumenschnaps die geschützte Ursprungsbezeichnung AOC zusprechen?


Und die Moral von der Geschicht? Hütet Euch vor Verkürzungen! Auch und vor allem im Zeitalter von Twitter.
fel.



PS: Damassine darf nur dann so genannt werden, wenn die verwendeten Pflaumen innerhalb des Kantons Jura gewachsen sind. Das entschied das Bundesgericht nach stürmischer Urteilsberatung, innerhalb der auch ätzende Nettigkeiten ausgetauscht wurden.

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