27. Januar 2010

Zart beseelte Zürcher Kampfhunde



Es gibt eine Würde des Menschen, die den Schutz von Bundesverfassung und Europäischer Menschenrechtskonvention geniesst. Aber auch Tiere sind gemäss helvetischem Rechtsverständnis als Teil der Schöpfung nicht mehr einfach nur eine Sache. Dass allerdings in einer Beschwerde an das höchste Gericht ausdrücklich die Würde von Kampfhunden bemüht wird, ist nicht gerade alltäglich. Passiert ist es im Streit um das Zürcher Hundegesetz, das gefährliche Hunderassen verbietet.


Konkret beanstandet wurde, dass das Rassenverbot auch mit Hinweis auf das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung begründet wurde. Das sei «kein verfassungsrechtlich vorgesehenes Unterscheidungskriterium» und verletzte ohne sachlichen Grund das Tier in seiner Würde, hiess es in der Beschwerde. Im Urteil aus Lausanne ist indes nichts zu spüren von einem warmen Herz für zarte Seelen zürcherischer Kampfhunde. «Wie dadurch die Würde der Kreatur betroffen sein könnte, ist nicht ersichtlich,» meinten die Richter in Lausanne und zeigten den Monstern die kalte Schulter.


fel.


PS: Bitterkalt ist es auch in Bern, obwohl dort laut meteorologischem Sachverstand des Bundesverwaltungsgerichts zurzeit Sommer herrscht: Ende Dezember legte das Gericht nämlich Wert auf die Feststellung, dass das Urteil zum Steuerstreit mit den USA nicht schon im Frühling, sondern erst im Sommer ergehen werde. Veröffentlicht wurde es am letzten Freitag.

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