25. Juni 2012

Wenn Justitia sich verweigert

Heute veröffentlicht das Schweizerische Bundesgericht auf seiner Webseite insgesamt 10 Urteile aus dem Bereich des Zivilrechts. Dabei beschäftigt sich das höchste Gericht nur gerade in einem einzigen Fall überhaupt mit der Streitsache. In neun oder 90 Prozent der Fälle entscheidet ein Einzelrichter, dass auf die Beschwerde gar nicht eingetreten werden kann. Selbstverständlich handelt es sich um eine Momentaufnahme. In der Jahresbilanz wird das Bundesgericht sich mit mehr als zehn Prozent der Fälle auch inhaltlich befassen müssen. Dennoch ist die Tagesbilanz erschreckend und symptomatisch für eine gefährliche Tendenz.

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