25. Mai 2012

Mixer oder Mixerin?

Keiner spricht von einer Mixerin, bloss weil es sich um eine Maschine handelt, und eine Maschine nun einmal weiblichen Geschlechts ist. Ist aber der Richter eine Frau, spricht schier männiglich von Richterin. Es galt einmal als modern, und einige glauben heute noch, es fördere die Emanzipation. Die einen verwenden die weiblichen Formen aus innigster Überzeugung. Andere plappern eher mechanisch so, wie jene Fastnachtsgruppe in der Innerschweiz, die per Inserat Mitglieder und Mitgliederinnen suchte. Und im Bundesgericht war vor vielen Jahren einmal in öffentlicher Urteilsberatung von Krankenschwesterinnen und Krankenschwestern die Rede.


In Urteilstexten bewahrte Frau Justitia bisher Augenmass und verschonte uns vor «Beschwerführerinnen und Beschwerdeführern». In eigener Sache sieht das aber schon anders aus. So lässt sich trefflich streiten, ob ein französischsprachiger Richter weiblichen Geschlechts nun als «Madame le juge» anzusprechen ist oder als «Madame la juge». Und in deutscher Sprache deklariert das Bundesgericht im Rubrum des Urteils fein säuberlich, wer Weiblein ist und wer Männlein, wie die obere Hälfte der Abbildung zeigt:



Dass es auch anders geht, beweist das darunter abgebildete Beispiel des Bundesstrafgerichts, das sogar eine mehrheitlich weiblich besetzte Richterbank einfach als «Bundesstrafrichter» bezeichnet. Das Vorgehen des Bundesgerichts mag politisch korrekt sein. Die Formulierung des Bundesstrafgerichts dagegen ist sprachlich schlank und schön. Und politisch mutig.

1 Kommentar:

  1. Es tut gut, zu sehen, dass nicht alle kapitulieren, sondern einige noch Widerstand gegen dieses unsägliche Quotendeutsch leisten. Kompliment bitte weiterreichen, falls möglich.

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