In Urteilstexten bewahrte Frau Justitia bisher Augenmass und verschonte uns vor «Beschwerführerinnen und Beschwerdeführern». In eigener Sache sieht das aber schon anders aus. So lässt sich trefflich streiten, ob ein französischsprachiger Richter weiblichen Geschlechts nun als «Madame le juge» anzusprechen ist oder als «Madame la juge». Und in deutscher Sprache deklariert das Bundesgericht im Rubrum des Urteils fein säuberlich, wer Weiblein ist und wer Männlein, wie die obere Hälfte der Abbildung zeigt:
Dass es auch anders geht, beweist das darunter abgebildete Beispiel des Bundesstrafgerichts, das sogar eine mehrheitlich weiblich besetzte Richterbank einfach als «Bundesstrafrichter» bezeichnet. Das Vorgehen des Bundesgerichts mag politisch korrekt sein. Die Formulierung des Bundesstrafgerichts dagegen ist sprachlich schlank und schön. Und politisch mutig.
Es tut gut, zu sehen, dass nicht alle kapitulieren, sondern einige noch Widerstand gegen dieses unsägliche Quotendeutsch leisten. Kompliment bitte weiterreichen, falls möglich.
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