Die Privatsphäre gehört geschützt, soweit das sinnvoll ist. Das gilt auch für Gerichtsurteile, die auf Internet gestellt werden. Ob es in jedem Fall sinnvoll ist, die Namen privater Personen durch Buchstaben zu ersetzen, mag offen bleiben. Geradezu unsinnig ist es nicht. Wird aber wie unlängst in einem Urteil des Bundesgerichts der Name eines Unternehmens abgedeckt, das im bündnerischen Vals einen Steinbruch betreibt, dann ist das nicht Unsinn, sondern qualifizierter Unsinn. Ein grossflächiger Gesteinsabbau an einem Berghang kann einfach kein privater oder gar intimer Vorgang sein.
Neckisches Detail: Im gleichen Urteil ist der Name einer Privatperson zumindest an einer Stelle nicht abgedeckt worden. Ein Versehen, aber kein Unglück, weil es sich um eine engagierte Beschwerdeführerin handelt, die ohnehin in der lokalen Presse namentlich von sich Reden macht. Das Beispiel zeigt aber einmal mehr, dass es gescheiter wäre, nur zu anonymisieren, was wirklich anonymisiert werden muss. Das dafür aber konsequent und lege artis. Das Bundesgericht verhält sich hier aber leider ähnlich wie der Vatikan: Es wird viel zu viel geheim gehalten und doch zu wenig!
Interessant - manchmal ist es wirklich sinnvoll, Dinge «geheim zu halten». Aber gerade bei Firmen mit dubiosen Fällen sollte ja doch gerade das Gegenteil der Fall sein - idealerweise (je nach Fall).
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