5. Juli 2010

Pilotversuch



Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt im Sinne eines Pilotversuchs, dass aus der morgigen öffentlichen Urteilsberatung direkt über Twitter berichtet wird, solange dadurch der Ablauf nicht gestört wird. Auf eine entsprechende Anfrage eines Journalisten hin hatte das Gericht am vergangenen Freitag in Aussicht genommen, abzuklären, "ob das technisch möglich" sei. Damit hatte das Bundesverwaltungsgericht erheblich zur allgemeinen Erheiterung auf Twitter beigetragen und insbesondere deutsche Anwälte zu ein paar spitzen Pointen veranlasst. Inzwischen haben aber anscheinend auch die erstinstanzlichen eidgenössischen Verwaltungsrichter in Erfahrung gebracht, worum es sich bei Twitter handelt. Dass man sich diskretem Zwitschern aus dem Gerichtssaal nicht verschliesst, ist zu begrüssen, zumal die Alternative einem generellen Handy-Verbot gleichkäme.
fel.

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