5. März 2010

Nicht ganz unnützes Übel



Journalisten seien bei Gericht ein nicht notwendiges Übel, hatte im vergangenen Jahrhundert einmal ein Richter bissig angemerkt. Gute zwanzig Jahre später werden sie nun vielleicht als nicht ganz unnützes Übel wahrgenommen. Dazu kam es im Zusammenhang mit der öffentlichen Urteilsberatung über die Medikamentenabgabe durch Ärzte im Kanton Zürich, die für heute Morgen um 09.00 Uhr angesetzt war. Beim obligaten Stärkungstrunk fünf Minuten vor Sitzungsbeginn in der Cafeteria machte ich einen zufällig neben mir stehenden Richter darauf aufmerksam, dass in Zürich noch zwei Beschwerden gegen die Volksabstimmung über die Medikamentenabgabe hängig seien, wie ich soeben von einem Kollegen erfahren habe.


Damit hatte ich folgenschwer in den  Gang der Justiz eingegriffen, wie mir erst anschliessend bewusst wurde, als die Saaltür sich partout nicht öffnen wollte. Der Gerichtsschreiber huschte heraus und später ein Richter. Der Weibel wurde gerufen und wieder hinausgeschickt, um das Publikum auf eine weitere Verzögerung bis 10.15 Uhr vorzubereiten. Schliesslich wurden die Besucher in den Saal gelassen und vom Präsidenten darüber orientiert, dass es schlicht nichts zu beraten gebe. Die von den Apothekern angefochtene neue Regelung im zürcherischen Gesundheitsgesetz existiert nämlich rechtlich gar nicht, bis rechtskräftig über zwei Stimmrechtsbeschwerden entschieden ist, die gegen den Urnengang eingereicht worden waren. Was aber nicht existiert, kann auch ein höchstes Gericht weder bestätigen noch aufheben, womit vom Tisch war, was sich gar nie darauf befunden hatte. Und die oft geschmähte Journaille erwies sich für einmal nicht als Übel, sondern als wahrer amicus curia (Freund oder Helfer des Gerichts).
fel.


PS: Hoch anzurechnen ist dem Bundesgericht, dass es zur Panne stand und sich beim Publikum entschuldigte.

5 Kommentare:

  1. Ich sage und sehe es ja immer, man muss eben miteinander reden :-) Wie oft habe ich schon die Erfahrung gemacht, dass man in so vermeintlich beiläufigen Gesprächen wichtiges erfährt oder sich Dinge auflösen.

    Hast Du jetzt Rechtsgeschichte geschrieben?

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  2. Rechtsgeschichte wohl nicht gerade, aber das Bundesgericht vor einem Fehler bewahrt, meinte ein Richter danach beim Kaffee...

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  3. "Rechtsgeschichte" war mit Ironie versehen :-) Solch Fehler können passieren. Wichtig ist, wie man dann damit umgeht. Wirklich schlimm sind die offensichtlichen Fehler in Urteilen, die man auch nicht mehr mit den "mehreren juristischen Sichtweisen" rechtfertigen kann und die dann eine der Parteien zu Unrecht (hart) trifft.

    Wie hat denn die "Medikamentenabgabe durch Ärzte" zum Bundesgericht führen können? Ist daran etwas auszusetzen?

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  4. Die Ironie der Rechtsgeschichte war mir nicht entgangen... Die Medikamentenabgabe ist in der Schweiz - wie so vieles - föderalistisch geregelt. Tendenz: In eher ländlichen Gegenden wird die Arznei eher vom Arzt abgegeben, und es gibt nur sehr wenige Apotheken. Je urbaner, desto grösser die Apotheken-Dichte und desto weniger dürfen Ärzte Medikamente abgeben. Im Kanton Zürich wurde die Medikamentenabgabe durch Ärzte per Volksentscheid auch in den beiden grossen Städten Zürich und Winterthur erlaubt, wo sie bisher verboten ist, was die Apotheker beim Bundesgericht anfochten.

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  5. Vielen Dank für die Erläuterung :-)

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