tag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post4659972668915239175..comments2023-06-14T14:49:54.441+02:00Comments on Kalenderblätter: Nüchternes zu WikileaksAnonymoushttp://www.blogger.com/profile/03211538772634401811noreply@blogger.comBlogger9125tag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-87892294576111662532010-12-21T08:05:23.238+01:002010-12-21T08:05:23.238+01:00@Titus:
Wenn sich nicht nachweisen lässt, dass der...@Titus:<br />Wenn sich nicht nachweisen lässt, dass der Journalist vorsätzlich (wissentlich und willentlich) eine geheime Information weitergab, wird der Richter auf das selbstgestrickte, inzwischen auch ins Gesetz aufgenommene, perfide Konstrukt des Eventualvorsatzes zurückgreifen und sagen, der Journalist hätte in Kauf genommen, dass die Information geheim sein könnte.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/03211538772634401811noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-589038096307016002010-12-21T01:03:06.838+01:002010-12-21T01:03:06.838+01:00Auch noch eine Frage zu Art. 293: Macht sich ein J...Auch noch eine Frage zu Art. 293: Macht sich ein Journalist strafbar, wenn er Informationen veröffentlicht, welche ihm anonym zugestellt werden und von denen er nicht weiss, ob sie als geheim gelten? Der klassische "Top Secret"-Stempel ist im digitalen Zeitalter ja ziemlich wirkungslos...Titushttp://www.augenreiberei.chnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-22910993830848964932010-12-12T10:35:25.025+01:002010-12-12T10:35:25.025+01:00@Martin:
Deine Überlegung zu Artikel 293 StGB ist ...@Martin:<br />Deine Überlegung zu Artikel 293 StGB ist interessant, dürfte indes in der Schweiz keinen Strafrichter überzeugen!Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/03211538772634401811noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-13857470709427900202010-12-11T21:53:02.446+01:002010-12-11T21:53:02.446+01:00Zum einen wüsste ich gerne, wie Wikileaks bei der ...<em>Zum einen wüsste ich gerne, wie Wikileaks bei der Belieferung der einzelnen Medien vorgeht, und warum zum Beispiel in der Schweiz ein einzelnes Privatradio vorab über Informationen verfügte.</em><br /><br />Daniel Domscheit, der bis vor kurzer Zeit als deutschsprachiger Wikileaks-Sprecher auftrat und nun am Alternativ-Projekt OpenLeaks arbeitet, ist diesbezüglich informativ. Beispiel:<br /><br />http://www.netzpolitik.org/2010/aus-fehlern-lernen-openleaks/ (Interview selbst noch nicht angehört)<br /><br />Die Privatradio-Angelegenheit hing mit der SPIEGEL-Ausgabe zusammen, die in Basel verfrüht verkauft wurde … wobei jeweils zu beachten ist, dass bislang erst ein kleiner Teil der Nachrichten überhaupt online verfügbar ist.<br /><br /><em>Sodann frage ich mich, ob es wirklich um weltweite Transparenz geht oder nur darum, die USA zu piesacken. Mit Sicherheit gäbe es auch anderswo Wichtiges zu enthüllen, und dabei denke ich nicht nur an Russland, China oder den Vatikan, sondern durchaus auch an Rechtsstaaten.</em><br /><br />Selbstverständlich gäbe es noch viele andere interessante Quellen für Leaks, zumindest auf der früheren Wikileaks-Website war auch vieles aus anderen Quellen online, erregte aber jeweils kein Medieninteresse. Es müssen ja leider erst reichlich perverse Mechanismen wirken, bevor sich Medien dazu bequemen, nicht bloss Agenturmeldungen zu verwerten, sondern selbst Rohdaten auszuwerten.<br /><br />Podcast-Tipp dazu (und auch zu Wikileaks): http://alternativlos.org/10/<br /><br />Und klar, Julian Assange hat eine Agenda, aber spielt das eine Rolle? Die Frage ist genauso absurd wie die Forderung nach Transparenz bei Wikileaks, denn letztlich geht es um die veröffentlichten Daten. Die Diskussion um den Absender ist pure und natürlicherweise willkommene Ablenkung.<br /><br /><em>Einen Sonderfall bildet die Schweiz, wo Artikel 293 des Strafgesetzbuches die Weitergabe geheimer Informationen generell unter Strafe stellt.</em><br /><br />AFAIK wird damit «lediglich» das an die Öffentlichkeit bringen pönalisiert, nicht aber die Weitergabe. Und Informationen, die öffentlich sind, verlieren per Definition ihren geheimen Charakter, nicht?Martinhttps://www.blogger.com/profile/07281335225031210525noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-76615761429581805892010-12-11T11:44:22.342+01:002010-12-11T11:44:22.342+01:00OK, danke für die Informationen!OK, danke für die Informationen!Davidhttp://substanz.skroll.chnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-50453246814472362912010-12-11T11:42:22.298+01:002010-12-11T11:42:22.298+01:00Könnte auswendig keine Namen nennen, aber rechtskr...Könnte auswendig keine Namen nennen, aber rechtskräftige Verurteilungen gab es immer wieder. Einer solchen liegt in der Regel eine Verletzung des Amtsgeheimnisses zugrunde, doch kann das Leck meist nicht gefunden werden, dann hält man sich an den Journalisten.<br /><br />Art. 162 Verletzung des Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnisses!Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/03211538772634401811noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-32125642554820759772010-12-11T11:31:46.034+01:002010-12-11T11:31:46.034+01:00Interessant. Gab es deswegen auch schon gültige Ve...Interessant. Gab es deswegen auch schon gültige Verurteilungen von Journalisten?<br /><br />Wenn der Artikel 293 aufgehoben würde: Gegen welche(n) Artikel würde derjenige, der «die Informationen widerrechtlich behändigt und beispielsweise an Wikileaks weitergibt», verstossen? Kommt da Artikel 320, Verletzung des Amtsgeheimnisses, oder gar Artikel 267, diplomatischer Landesverrat, zur Anwendung? Gibt es einen Artikel, der Unternehmensgeheimnisse oder vertraglich geregelte Geheimnisse schützt?Davidhttp://substanz.skroll.chnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-10700293449948423332010-12-11T10:56:47.912+01:002010-12-11T10:56:47.912+01:00Da sind vor allem Journalisten gemeint. Ich selber...Da sind vor allem Journalisten gemeint. Ich selber wurde auch schon einschlägig verurteilt, bin dann aber vom Berner Obergericht und vom Bundesgericht freigesprochen worden! Wenn ich mich richtig erinnern, hat der Bundesrat einmal vergeblich die Abschaffung der Bestimmung vorgeschlagen.Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/03211538772634401811noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-1339769660450758192.post-45715818524053117782010-12-11T10:49:11.380+01:002010-12-11T10:49:11.380+01:00Eine Frage zum Artikel 293: Da steht, dass "z...Eine Frage zum Artikel 293: Da steht, dass "zur Öffentlichkeit bringen" und "Gehilfenschaft" strafbar ist.<br />Sind da wirklich die Medien gemeint? Wenn die NZZ also über ein geheimes Papier berichtet, macht sie sich auch strafbar? Oder gibt es da einen Unterschied zwischen Medium NZZ und Medium Wikileaks?Davidhttp://substanz.skroll.chnoreply@blogger.com