30. November 2010
SmileTalk
Eingeschrieben bin ich etwas länger schon bei Twitter. Tatsächlich und regelmässig zwitschere ich seit ziemlich genau elf Monaten. Weit über 8000 Tweets habe ich in dieser Zeit laut Zähler abgesetzt, den grösseren Teil davon mobil, und in jedem zweiten dürfte sich ein Smiley befunden haben. Mehrere tausend Mal also habe ich auf der winzigen Tastatur nach dem ; oder dem : gesucht für die Augen. Sodann mit dem - oder dem • eine Nase geschrieben. Und schliesslich mit ) oder mit ( meiner Stimmungslage Ausdruck gegeben. Insgesamt wohl rund zehntausend anspruchsvolle Fingerübungen - die Vertipper nicht mitgerechnet. Bis ich gestern entdeckte, dass es dafür eine eigene Taste gibt, unten rechts auf meinem SmartPhone. Eine Taste, die auf leichte Berührung hin einen perfekten :-) absetzt. Und bei längerem Druck eine Auswahl aller anderen Smileys präsentiert. Offen mag bleiben, ob ich elf Monate lang von Blindheit geschlagen war oder von Blödheit. ;•p
29. November 2010
Ein Jahr danach
Genau heute vor einem Jahr hat die Schweiz mit dem für Verfassungsänderungen erforderlichen doppelten Mehr von Volk und Kantonen die Errichtung neuer Minarette verboten. Und nachdem sich die hyperventilierenden Gutmenschen seit gestern ob einer aktuelleren Dummheit der SVP ereifern, wäre vielleicht einmal ein ungetrübter rechtshistorischer Blick auf das Thema am Platz.
Dass die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit auf gleicher Verfassungsstufe wieder eingegrenzt wird, hat in der Schweiz nämlich durchaus Tradition. Die wohl bekannteste derartige Bestimmung in der Verfassung von 1875 war Artikel 51 mit dem Wortlaut: «Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt.» Das Jesuiten-Verbot wurde erst 1973 aufgehoben, gleichzeitig mit dem Verbot, neue Klöster zu errichten. Bis ins Jahr 2001 sogar überlebte die Bestimmung, wonach ohne Zustimmung des Bundes keine neuen Bistümer errichtet werden durften.
Alle diese Einschränkungen der Religionsfreiheit richteten sich gegen die katholische Kirche, die wegen ihrer Verbandelung mit dem Ancien Régime als Bedrohung für den 1848 entstandenen liberalen Bundesstaat wahrgenommen wurde. Der Blick in die helvetische Verfassungsgeschichte zeigt, dass eine verfassungsrechtliche Beschränkung der Religionsfreiheit mit Blick auf eine politische Bedrohung des Rechtsstaats in der Schweiz durchaus Tradition hat. Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob heute in der Schweiz von muslimischen Religionsgemeinschaften überhaupt eine vergleichbare Gefahr ausgeht, und ob einer solchen mit einem Verbot von Minaretten begegnet werden könnte. Immerhin haben unsere Staatsgründer im vorletzten Jahrhundert nicht katholische Kirchtürme verboten, sondern unter anderem einen damals politisch militant auftretenden Orden.
Dass die in der Verfassung garantierte Religionsfreiheit auf gleicher Verfassungsstufe wieder eingegrenzt wird, hat in der Schweiz nämlich durchaus Tradition. Die wohl bekannteste derartige Bestimmung in der Verfassung von 1875 war Artikel 51 mit dem Wortlaut: «Der Orden der Jesuiten und die ihm affiliierten Gesellschaften dürfen in keinem Teile der Schweiz Aufnahme finden, und es ist ihren Gliedern jede Wirksamkeit in Kirche und Schule untersagt.» Das Jesuiten-Verbot wurde erst 1973 aufgehoben, gleichzeitig mit dem Verbot, neue Klöster zu errichten. Bis ins Jahr 2001 sogar überlebte die Bestimmung, wonach ohne Zustimmung des Bundes keine neuen Bistümer errichtet werden durften.
Alle diese Einschränkungen der Religionsfreiheit richteten sich gegen die katholische Kirche, die wegen ihrer Verbandelung mit dem Ancien Régime als Bedrohung für den 1848 entstandenen liberalen Bundesstaat wahrgenommen wurde. Der Blick in die helvetische Verfassungsgeschichte zeigt, dass eine verfassungsrechtliche Beschränkung der Religionsfreiheit mit Blick auf eine politische Bedrohung des Rechtsstaats in der Schweiz durchaus Tradition hat. Eine ganz andere Frage ist allerdings, ob heute in der Schweiz von muslimischen Religionsgemeinschaften überhaupt eine vergleichbare Gefahr ausgeht, und ob einer solchen mit einem Verbot von Minaretten begegnet werden könnte. Immerhin haben unsere Staatsgründer im vorletzten Jahrhundert nicht katholische Kirchtürme verboten, sondern unter anderem einen damals politisch militant auftretenden Orden.
28. November 2010
Advent
Kränze binden kann ich nicht, aber ein wenig schreiben. Und auch die erste brennende Kerze muss sich der Leser vorstellen, denn Feuer auf einem Haufen Kalenderblätter wäre zu riskant...
27. November 2010
Gut verpackt
Früher schickte der liebe Gott den Menschen ab und an eine Sintflut oder eine Pestepidemie, damit sie nicht zu übermütig wurden. Heute werden wir permanent von einer sintflutartigen Epidemie heimgesucht. Wann immer wir uns etwas kaufen und uns daran erfreuen wollen, rennen wir zunächst an die Wand. Ob ein vakuumiertes Filet vom Pferd oder eine kabellose Computermaus, die Objekte unserer Begierde sind hinter transparentem aber meist beinhartem Plastik eingeschweisst. Wer ran will an den Speck, braucht ein gutes Teppichmesser oder besser gleich die Motorsäge.
Und nicht immer bleibt es beim blossen Ärger. Oft werden Sinn und Zweck des Produkts geradezu vereitelt. So unlängst, als ich ein Stück Tofu aus seinem Vakuum befreien wollte. Als vegetarische Nahrung jedenfalls war der Inhalt nicht mehr zu verwenden, als er endlich mit scharfem Messer und der mir eigenen handwerklichen Begabung aus seiner Hülle befreit war. Noch kläglicher scheiterte der Versuch meines Arztes, der Krankenkasse Kosten zu ersparen, indem er mein Medikament gegen zu hohen Blutdruck durch ein Generikum ersetzte. Ich brach mir regelmässig fast den Finger, bevor die Pille wie die Kugel aus der Pistole durch die Wohnung schoss. Und der tägliche Wutausbruch liess den Blutdruck auf Werte steigen, die eine Verdreifachung der Dosierung erheischten.
Und nicht immer bleibt es beim blossen Ärger. Oft werden Sinn und Zweck des Produkts geradezu vereitelt. So unlängst, als ich ein Stück Tofu aus seinem Vakuum befreien wollte. Als vegetarische Nahrung jedenfalls war der Inhalt nicht mehr zu verwenden, als er endlich mit scharfem Messer und der mir eigenen handwerklichen Begabung aus seiner Hülle befreit war. Noch kläglicher scheiterte der Versuch meines Arztes, der Krankenkasse Kosten zu ersparen, indem er mein Medikament gegen zu hohen Blutdruck durch ein Generikum ersetzte. Ich brach mir regelmässig fast den Finger, bevor die Pille wie die Kugel aus der Pistole durch die Wohnung schoss. Und der tägliche Wutausbruch liess den Blutdruck auf Werte steigen, die eine Verdreifachung der Dosierung erheischten.
26. November 2010
Das verfluchte Geld
Meine Physiotherapeutin meint, das Portemonnaie in der Hintertasche meiner Hose, könne mit eine Ursache der Beschwerden sein, die ich im rechten Bein habe. Das schräge Sitzen konnte zu Verformungen geführt haben, die dem Nerv nicht mehr den erforderlichen Durchlass gewähren, glaube ich als Nichtmediziner verstanden zu haben.
Remedur zu schaffen ist allerdings gar nicht so einfach. Lege ich das Portemonnaie beim Sitzen irgendwo hin, bleibt es da schön regelmäßig liegen, wenn ich weiter gehe. Dasselbe passiert mit irgendwelchen mehr oder weniger eleganten Herren-Handtaschen. Und deswegen einem Bettelorden beizutreten, dazu mochte ich mich nicht aufraffen.
Nun glaube ich das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. In der linken Hintertasche meiner Hose. Also nicht das Ei war dort, sondern das Portemonnaie ist es neuerdings. Nachdem es mir 50 Jahre lang auf die rechte Hinterbacke drückte, soll es das nun 50 Jahre links tun. Dann müsste eigentlich im Alter von rund 110 Jahren mein Skelett wieder im Lot sein.
Remedur zu schaffen ist allerdings gar nicht so einfach. Lege ich das Portemonnaie beim Sitzen irgendwo hin, bleibt es da schön regelmäßig liegen, wenn ich weiter gehe. Dasselbe passiert mit irgendwelchen mehr oder weniger eleganten Herren-Handtaschen. Und deswegen einem Bettelorden beizutreten, dazu mochte ich mich nicht aufraffen.
Nun glaube ich das Ei des Kolumbus gefunden zu haben. In der linken Hintertasche meiner Hose. Also nicht das Ei war dort, sondern das Portemonnaie ist es neuerdings. Nachdem es mir 50 Jahre lang auf die rechte Hinterbacke drückte, soll es das nun 50 Jahre links tun. Dann müsste eigentlich im Alter von rund 110 Jahren mein Skelett wieder im Lot sein.
Himmlische Eintracht
Zwischen dem 18. November und dem 16. Dezember liegt fast ein ganzer Monat. Und in dieser langen Zeit finden am Bundesgericht lediglich zwei öffentliche Urteilsberatung statt. Eine solche muss angesetzt werden, wenn ein Urteil nicht einstimmig zustande kommt. Das heisst also, dass alle anderen über 500 Urteile, die in der fraglichen Zeit anfallen, einstimmig ergehen werden. Die Eintracht unter den 38 höchsten Richtern der Schweiz mutet himmlisch an ...
Doch genau besehen gibt es in dieser Zeitspanne nicht einmal zwei öffentliche Beratungen. Die Sitzungen wurden nämlich für den gleichen Tag angesetzt. Eine um 09.00 Uhr in Lausanne, die andere um 10.00 Uhr in Luzern. Beide zu besuchen, ist einem den Gesetzen von Raum und Zeit unterliegenden Menschen nicht möglich. Womit die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit vom Bundesgericht faktisch unterlaufen wird.
Doch genau besehen gibt es in dieser Zeitspanne nicht einmal zwei öffentliche Beratungen. Die Sitzungen wurden nämlich für den gleichen Tag angesetzt. Eine um 09.00 Uhr in Lausanne, die andere um 10.00 Uhr in Luzern. Beide zu besuchen, ist einem den Gesetzen von Raum und Zeit unterliegenden Menschen nicht möglich. Womit die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeit vom Bundesgericht faktisch unterlaufen wird.
21. November 2010
Justiz gegen Medizin?
In der tragischen Sache des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz hat sich nicht viel bewegt, seit im Kalenderblatt vom 25. Oktober davon die Rede war. Er selber bekundet unmissverständlich, dass er seinen Hungerstreik bis zum bitteren Ende fortsetzen will, wenn ihm keine Haftunterbrechung zugestanden wird. Eine solche lehnt das Bundesgericht nach wie vor ab und wiederholt stereotyp, dass die Justiz die Zwangsernährung anordnen dürfe und die Ärzte dieselbe schon vornehmen würden. Die Mediziner berufen sich auf ihre Ethik und erklären unmissverständlich, dass sie den Befehl der Richter nicht ausführen werden. Und auf politischer Ebene schliesslich hat das Walliser Kantonsparlament vergangene Woche wie erwartet und mit deutlichem Mehr eine Begnadigung des zu fast sechs Jahren Freiheitsentzug verurteilten Hanfbauern abgelehnt.
Damit hat Bernard Rappaz sein eigentliches Ziel, der von ihm als ungerecht empfundenen Strafe zu entgehen, definitiv verfehlt. Denkbar sind nun mehrere Szenarien: Rappaz kann seinen Hungerstreik abbrechen und die Strafe wie jeder andere Delinquent auch absitzen. Oder aber er entschliesst sich, dem Strafvollzug zu entgehen, indem er sich willentlich und wissentlich zu Tode hungert. In diesem Fall bleibt darauf zu hoffen, dass die Ärzte ihrer Ethik treu bleiben und dem Befehl der Justiz nicht folgen werden. Denn eine Zwangsernährung, die offenbar sehr brutal ist und eine Fesselung des Betroffenen erfordert, darf keinem urteilsfähigen Sterbewilligen angetan werden, auch nicht einem rechtskräftig verurteilten Straftäter.
Demnächst dürfte der Ball wieder dem höchsten Gericht in Lausanne zugespielt werden, wo der von der Walliser Justiz zur Zwangsernährung des Gefangenen verpflichtete Arzt, seinen «Exekutionsbefehl» anfechten kann. Spätestens dann muss das Bundesgericht seinen Kopf aus dem Sand ziehen und zur Kenntnis nehmen, dass die Ärzte Bernard Rappaz nicht zwangsernähren werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Richter über ihren Schatten springen und auch Strafgefangenen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zugestehen werden. Oder ob sie es auf einen Konflikt ankommen lassen, den die Justiz zwar hierarchisch nicht verlieren kann, die Ärzte aber moralisch gewinnen werden.
Damit hat Bernard Rappaz sein eigentliches Ziel, der von ihm als ungerecht empfundenen Strafe zu entgehen, definitiv verfehlt. Denkbar sind nun mehrere Szenarien: Rappaz kann seinen Hungerstreik abbrechen und die Strafe wie jeder andere Delinquent auch absitzen. Oder aber er entschliesst sich, dem Strafvollzug zu entgehen, indem er sich willentlich und wissentlich zu Tode hungert. In diesem Fall bleibt darauf zu hoffen, dass die Ärzte ihrer Ethik treu bleiben und dem Befehl der Justiz nicht folgen werden. Denn eine Zwangsernährung, die offenbar sehr brutal ist und eine Fesselung des Betroffenen erfordert, darf keinem urteilsfähigen Sterbewilligen angetan werden, auch nicht einem rechtskräftig verurteilten Straftäter.
Demnächst dürfte der Ball wieder dem höchsten Gericht in Lausanne zugespielt werden, wo der von der Walliser Justiz zur Zwangsernährung des Gefangenen verpflichtete Arzt, seinen «Exekutionsbefehl» anfechten kann. Spätestens dann muss das Bundesgericht seinen Kopf aus dem Sand ziehen und zur Kenntnis nehmen, dass die Ärzte Bernard Rappaz nicht zwangsernähren werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Richter über ihren Schatten springen und auch Strafgefangenen das Recht auf einen selbstbestimmten Tod zugestehen werden. Oder ob sie es auf einen Konflikt ankommen lassen, den die Justiz zwar hierarchisch nicht verlieren kann, die Ärzte aber moralisch gewinnen werden.
19. November 2010
Zu viel Richter?
Bei der Geburt der heutigen Schweiz im Jahre 1875 gab es 7 Bundesräte und 9 Bundesrichter. Doch während die Landesregierung in Bern noch immer aus bloss 7 Mitgliedern besteht, tummeln sich mittlerweile in Lausanne und Luzern nicht weniger als 38 höchste Richter. Die Exekutive schuf sich im Verlauf der Zeit einen immer grösseren Verwaltungsapparat und kam so auf Dauer mit 7 Köpfen aus. Die Judikative dagegen werkelte hundert Jahre lang eigenhändig und rief mit steigender Geschäftslast einfach immer wieder nach zusätzlichen Richtern. Erst in den Achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde die richterliche Arbeit in zunehmendem Masse Mitarbeitern überantwortet, die heute das Tagesgeschäft allein bewältigen. Und seither sind es eigentlich der Richter zu viele.
Würden die gewählten Richter sich konsequent auf die Führung horizontal strukturierter Kader und auf die strategischen Weichenstellungen in der Rechtsfortbildung konzentrieren, würden die 13 Besten des heutigen Bestandes durchaus reichen. Die anderen 25 könnten durch Mitarbeiter ersetzt werden, womit unter dem Strich eine höhere Kapazität bei niedrigeren Kosten resultierte. Zudem würde das inzwischen durch Inflation erheblich geschädigte Amt des höchsten Richters massiv aufgewertet. Gerade gegenüber Bundesräten, mit denen Bundesrichter sich gerne vergleichen, könnte einer von 13 ganz anders auftreten als einer von 38. Das sehen die Betroffenen natürlich durchaus ein. Doch da eine Mehrheit über die Klinge springen müsste bei der Übung, dürfte sich dafür kaum eine Mehrheit finden.
Würden die gewählten Richter sich konsequent auf die Führung horizontal strukturierter Kader und auf die strategischen Weichenstellungen in der Rechtsfortbildung konzentrieren, würden die 13 Besten des heutigen Bestandes durchaus reichen. Die anderen 25 könnten durch Mitarbeiter ersetzt werden, womit unter dem Strich eine höhere Kapazität bei niedrigeren Kosten resultierte. Zudem würde das inzwischen durch Inflation erheblich geschädigte Amt des höchsten Richters massiv aufgewertet. Gerade gegenüber Bundesräten, mit denen Bundesrichter sich gerne vergleichen, könnte einer von 13 ganz anders auftreten als einer von 38. Das sehen die Betroffenen natürlich durchaus ein. Doch da eine Mehrheit über die Klinge springen müsste bei der Übung, dürfte sich dafür kaum eine Mehrheit finden.
17. November 2010
Übung macht den Meister
Er hat keine Ahnung, wie ein Billett-Automat am Bahnhof funktioniert, der Kondukteur heute im Zug. Er gibt das auch unumwunden zu und meint, das sei ja eigentlich ganz normal. Immerhin müsse er ja für sich keine Fahrkarten kaufen. Hüten wir uns also vor kahlen Haarschneidern oder weiblichen Urologen. Und hoffen wir vor allem, dass unser Lokführer zu Hause eine Modelleisenbahn hat!
16. November 2010
Pinkel-Erziehung
«Take a seat please!» steht lakonisch an der Wand geschrieben. Doch da es ausser der Kloschüssel keine andere Sitzgelegenheit gibt, wird den meisten klar, was gemeint ist. Der französische Text ist etwas konkreter: «Celui qui s'assied ne se mouille pas les pieds!» Und sollte es einer noch immer nicht geschnallt haben, muss er deutscher Muttersprache sein. Ihm wird unmissverständlich gesagt: «Bitte nicht im Stehen pinkeln!»
Und wo bitte soll nicht mehr aufrecht stehend Wasser gelassen werden? Es ist keine geringere Autorität als das höchste Schweizer Gericht in Lausanne, das von den Benutzern seiner Herren-Toiletten seit geraumer Zeit Solidarität mit dem anderen Geschlecht verlangt. Mit mässigem Erfolg allerdings nur, wie feststellen kann, wer beim Händewaschen vor dem nur vermeintlich stillen Örtchen die Ohren offen hält.
Und wo bitte soll nicht mehr aufrecht stehend Wasser gelassen werden? Es ist keine geringere Autorität als das höchste Schweizer Gericht in Lausanne, das von den Benutzern seiner Herren-Toiletten seit geraumer Zeit Solidarität mit dem anderen Geschlecht verlangt. Mit mässigem Erfolg allerdings nur, wie feststellen kann, wer beim Händewaschen vor dem nur vermeintlich stillen Örtchen die Ohren offen hält.
12. November 2010
Ausschaf(f)ung
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Das Kabel im Meer
Es hatte es in sich, dieses Kabel. Oder es war der Wurm drin. In der Schweiz hatte keiner es im Angebot, dafür Amazon in Deutschland. Doch der liefert elektronisches Zeugs nicht in die Schweiz. Das Dilemma löste @hofrat, der sich anerbot, das Kabel auf seinen bewährten Schmuggler-Pfaden nach Basel zu bringen und daselbst der Schweizer Post zu übergeben.
Dank Tracking-Nummer und Paket-App konnte ich auf dem Handy verfolgen, wie es weiterging. Nach der Aufgabe in Basel vergangene Woche geschah nichts mehr, bis am Montag. Da war das Kabel im Paketzentrum in Härkingen «sortiert für die Zustellung» und blieb es einstweilen. Am Dienstag entdeckte ich, dass mir das Handy den Verbleib des Versandten auch auf der Karte anzeigt, und erschrak ganz fürchterlich. Das Packerl hatte sich von Basel in schnurgerader Linie nach Süden verschoben, präzis in den Golf von Guinea. Doch am Mittwoch geschah das postalische Wunder: Mein Handy meldete: «Zugestellt Ablagefach», wo sich das Paket auch tatsächlich befand. Und sogar ausgesehen hat es, als ob es aus dem Meer gefischt worden wäre...
Dank Tracking-Nummer und Paket-App konnte ich auf dem Handy verfolgen, wie es weiterging. Nach der Aufgabe in Basel vergangene Woche geschah nichts mehr, bis am Montag. Da war das Kabel im Paketzentrum in Härkingen «sortiert für die Zustellung» und blieb es einstweilen. Am Dienstag entdeckte ich, dass mir das Handy den Verbleib des Versandten auch auf der Karte anzeigt, und erschrak ganz fürchterlich. Das Packerl hatte sich von Basel in schnurgerader Linie nach Süden verschoben, präzis in den Golf von Guinea. Doch am Mittwoch geschah das postalische Wunder: Mein Handy meldete: «Zugestellt Ablagefach», wo sich das Paket auch tatsächlich befand. Und sogar ausgesehen hat es, als ob es aus dem Meer gefischt worden wäre...
11. November 2010
Pferdewetter
Ich lasse mich weder durch einen goldenen November noch durch den Martini-Sommer blenden. Und auch an die Klimaerwärmung mag ich noch nicht so recht glauben. Darum habe ich mir soeben mit Blick auf einen bitterkalten Winter die Haare für einmal nicht auf drei Millimeter zurückschneiden lassen, sondern fast fünf Millimeter auf dem Kopf stehen lassen. Falls die Klimaerwärmung doch stattfindet, oder falls ich mich wider Erwarten zu sportlicher Hochleistung aufraffen sollte, kann ich mir die Mähne ja immer noch zu einem Pferdeschwanz binden. Oder sieht da jemand einen Pferdefuss?
6. November 2010
Einkauf oder Dreikauf?
Wer kochen will muss einkaufen. Und für mich ist das nicht einmal ein Müssen. Ich kaufe gern ein, ob auf dem Wochenmarkt, im Supermarkt oder im Dorfladen. Allerdings bin ich ein wenig heikel, so dass optimales Einkaufen ziemlich aufwändig würde.
Einen Bulgur beispielsweise, der meinen Ansprüchen genügt, gibt es nur bei Manor. Wo ich auch das Beste an Fisch und anderen Meeresviechern finde. Doch einen mir passenden Yoghurt zu erschwinglichem Preis führt Manor nicht im Sortiment. Am besten mundet mir der «Qualité&Prix»-Yoghurt von Coop, wo ich auch ein riesiges Angebot an Tees im Offenverkauf finde. Dagegen stimmt für mich das Verhältnis Preis-Leistung bei Coops Gemüse nicht. Für vegetarisches Grünzeug ist klar Migros der Favorit. Ebenso für Cervelats und andere Wurstwaren, allerdings nur Migros-Läden in der Westschweiz. Nicht ausstehen kann ich das Bier von Migros, das mir etwas schwach auf der Brust erscheint.
Selbstverständlich rase ich nicht jeden Samstag in drei verschiedene Supermärkte. Vielmehr versuche ich, die divergierenden Bedürfnisse durch wechselndes Konsumverhalten mittelfristig zu befriedigen. Heute allerdings leistete ich mir den Luxus, zuerst bei Manor frischen Thunfisch zu ergattern und mich danach bei Coop mit Yoghurt und Tee einzudecken. Dank schönem Wetter radelte ich schliesslich am Nachmittag noch zu Aldi, der für meine Geschmacksnerven den besten Orangensaft im Kühlsortiment hat. Leer ausgegangen sind dieses Mal Migros sowie der Nachwuchs von @mhofstaetter, der ich nach einem Einkauf bei Migros die erhaltenen OceanMania-Dinger weitergebe. Aber vielleicht erbarmt sich ja ein Leser dieses Blogs der armen Kinder...
Einen Bulgur beispielsweise, der meinen Ansprüchen genügt, gibt es nur bei Manor. Wo ich auch das Beste an Fisch und anderen Meeresviechern finde. Doch einen mir passenden Yoghurt zu erschwinglichem Preis führt Manor nicht im Sortiment. Am besten mundet mir der «Qualité&Prix»-Yoghurt von Coop, wo ich auch ein riesiges Angebot an Tees im Offenverkauf finde. Dagegen stimmt für mich das Verhältnis Preis-Leistung bei Coops Gemüse nicht. Für vegetarisches Grünzeug ist klar Migros der Favorit. Ebenso für Cervelats und andere Wurstwaren, allerdings nur Migros-Läden in der Westschweiz. Nicht ausstehen kann ich das Bier von Migros, das mir etwas schwach auf der Brust erscheint.
Selbstverständlich rase ich nicht jeden Samstag in drei verschiedene Supermärkte. Vielmehr versuche ich, die divergierenden Bedürfnisse durch wechselndes Konsumverhalten mittelfristig zu befriedigen. Heute allerdings leistete ich mir den Luxus, zuerst bei Manor frischen Thunfisch zu ergattern und mich danach bei Coop mit Yoghurt und Tee einzudecken. Dank schönem Wetter radelte ich schliesslich am Nachmittag noch zu Aldi, der für meine Geschmacksnerven den besten Orangensaft im Kühlsortiment hat. Leer ausgegangen sind dieses Mal Migros sowie der Nachwuchs von @mhofstaetter, der ich nach einem Einkauf bei Migros die erhaltenen OceanMania-Dinger weitergebe. Aber vielleicht erbarmt sich ja ein Leser dieses Blogs der armen Kinder...
3. November 2010
Freund und Helfer
Twitter fasziniert mich immer mehr. Vor allem, weil es sich keineswegs um die viel geschmähte rein virtuelle Sphäre handelt, in der ausgelebt wird, was im wirklichen Leben nicht geht. Das mag es zwar auch geben, doch wurzelt Twitter durchaus in realer Erde. Ein Stück davon entdeckten wir am vergangenen Wochenende auf der «Romantischen Strasse», die in Süddeutschland über 400 Kilometer hinweg wunderschöne mittelalterliche Städte wie Rothenburg o.d.T. oder Nördlingen verbindet. Einen Tag vor der Abreise hatte ich noch nichts gewusst von dieser Gegend, dann aber den glücklichen Einfall gehabt, spontan auf Twitter um Tipps für eine Kurzreise im süddeutschen Raum zu bitten. Und da wir - von @die_kleine auf die «Romantische Strasse» gelockt - auf dieser munter weiter twitterten, folgten zusätzliche wertvolle Hinweise auf Sehens- und Essenswertes, das wir durch Zufall allein nie hätten finden können.
Aber auch im technischen Bereich erweist sich Twitter für eher unbedarfte Zeitgenossen als grossartiger Helfer, der keineswegs nur Probleme löst, die man ohne Twitter gar nicht hätte. So stellte ich unlängst meinen Followern die Frage, ob und wie es technisch möglich sei, den Inhalt des SmartPhones in einem Vortragssaal via Beamer an die weisse Wand zu werfen. @FlohEinstein nannte mir nach Rückfagen bei Dritten alsbald das dafür benötigte, aber in der Schweiz nicht erhältliche Kabel. Und dank dem permanenten Grenzgänger @hofrat sollte das Ding sich schon morgen in meiner Post befinden.
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