28. September 2010

Anciennität

Das Prinzip der Anciennität sei eine dumme Regel, aber sie helfe Streit vermeiden. Das sagte mir vor 25 Jahren einmal ein inzwischen längst aus dem Amt geschiedener Richter. Er musste es wissen, dann damals ging am Schweizerischen Bundesgericht noch fast alles nach Anciennität. Selbst im internen Telefonverzeichnis waren die Richter nicht alphabetisch aufgelistet, sondern nach ihrem Amtsalter. Vor allem das heiss begehrte Amt des Bundesgerichtspräsidenten wurde streng nach Anciennität vergeben. Fast jedenfalls, denn es gab immer solche, die darauf verzichteten. Und wenn man einen partout nicht wollte, wurde er genötigt und bedrängt, bis er verzichtete. Vor einigen Jahren allerdings liess einer sich den Verzicht nicht abringen. Er musste mit demokratischem Mehrheitsentscheid der versammelten Richter gestoppt werden, womit auch das Anciennitätsprinzip formell vom Tisch war. In den Köpfen tickt es allerdings noch heute...

In der Exekutive gilt das Anciennitätsprinzip noch immer. Bundespräsident und damit für ein Jahr Staats- und Regierungschef zugleich werden die Schweizer Bundesräte in der Reihenfolge ihrer Wahl. Und auch bei der Verteilung der Departemente wird die Anciennität beschworen. Gestern allerdings dürfte die Regel wieder einmal durch Mehrheitsentscheid ausgehebelt worden sein. Nur so erklärt sich, dass das ungeliebte Justiz- und Polizeidepartement an Simonetta Sommaruga hängen blieb und nicht an dem zuletzt gewählten Johann Schneider.

Eine ganz andere Frage ist, warum das in einer verrechtlichten Gesellschaft so wichtige Justizministerium in der Schweiz derart unbeliebt ist. Das hat - auch - damit zu tun, dass Richter und Anwälte in Sachen Öffentlichkeitsarbeit noch immer sehr wenig für ihre Sache tun. Recht und Justiz werden weit unter ihrem tatsächlichen Wert gehandelt und riskieren, immer mehr als Schmuddelkinder der Nation wahrgenommen zu werden. Dass das Justizdepartement keiner will in diesem Staat, spricht eine deutliche Sprache.

18. September 2010

Flitzer mit Hosen

Ein Flitzer will Aufmerksamkeit erregen, indem er sich nackt zeigt. Er käme nie auf den Gedanken, sich eine Hose überzuziehen. Genau so aber verhält sich ein Twitterer, der seine Tweets schützt, so dass sie erst nach einer positiv beantworteten Anfrage gelesen werden können. Wer twittert tut das, damit sein Gezwitscher gehört wird. Und wer sich nur an ausgewählte Kreise wenden will, verwendet SMS oder ein Chat-Programm.

Und doch gibt es etliche, die ihre Tweets schützen. Ich verstehe das nicht, und vor allem werde ich keinem je folgen können. Denn ob ich jemandem auf Twitter folge, hängt von seinen Tweets ab. Und wenn ich die nicht lesen kann, dann lass ich es eben. Das Ganze kommt mir vor wie einer, der mit einem Schild durch die Strassen rennt, auf dem steht: «Ich bin ein Flitzer, ihr müsst mir nur die Hose runter ziehen!»

17. September 2010

HACH

Meine hochdeutschen Twitterfreunde verwenden in zunehmendem Ausmass das Wort «HACH». In allen möglichen Situationen und Zusammenhängen. Oder auch ganz allein. Ein Tweet, der eigentlich aus 140 Zeichen bestehen könnte, enthält nur ein H, ein A, ein C, wieder ein H und vielleicht noch ein ! . Was es bedeutet, wurde mir je länger desto weniger klar. Wer fragt, wird klüger, sagte ich mir heute Morgen. Doch auch nach zahlreichen Antworten von meinen Followern bin ich so klug als wie zuvor. Denn nun habe ich die Wahl: Ein «Ausdruck der Verzückung begleitet von leicht grenzdebilem Grinsen», der «verbale Seufzer des Herzens» oder nur ein «wohlwollendes genussvolles Seufzen»? Vielleicht ein «Ausdruck von Freude und sexueller Erwartungshaltung»? Dazu passend die - von einer Frau stammende - Qualifikation als «frauenspezifische Lautäusserung». Und zum Schluss die vermutlich ehrlichste Antwort: «keine Ahnung, HACH!».

Keine Ahnung habe ich im Übrigen, wie das Pendent in Schweizerdeutsch lautet. Vielleicht GOPF ? Oder je nach Kanton ganz unterschiedlich?

16. September 2010

Arglose Kuh

Da wurde unlängst über den Prozess gegen einen Bauern berichtet, der wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden war, nachdem seine Kuh eine wandernde Frau in den Rücken gestossen und verletzt hatte. Die nächste Instanz hob den Schuldspruch dann aber wieder auf. Die Kuh habe offensichtlich spielen wollen, weshalb der Bauer keine Veranlassung gehabt habe, sie wegzusperren. Soweit tönt der Bericht aus dem Gerichtssaal durchaus plausibel. Was indes der gedacht hat, der darüber den Titel «Kuh hat Wanderin nicht absichtlich verletzt» setzte, bleibt rätselhaft.

Weil die Kuh nicht absichtlich handelte, kann der Bauer nicht wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden. Oder böte da einmal mehr der Eventualvorsatz einen eleganten Ausweg?

Scharmützel oder mehr?

In der Schweiz zeichnet sich im Umgang mit Menschenrechten und deren obersten Hütern in Strassburg eine Entwicklung ab, die es im Auge zu behalten gilt. Skeptiker gegenüber Völkerrecht und fremden Richtern gab es immer, doch wurde die Europäische Menschenrechtskonvention und der Gerichtshof für Menschenrechte grossmehrheitlich und zu Recht hoch geachtet. Seit geraumer Zeit indes sehe ich Leute, die ich als amici curiae (Freunde des Gerichtshofs) bezeichnen würde, besorgt den Kopf schütteln über gewisse neuere Entscheide aus Strassburg. Und gestern nun, ist im Verlaufe einer öffentlichen Urteilsberatung auch im höchsten Gericht des Landes offen Unmut und harsche Kritik laut geworden (NZZ vom 16.9.10).

Dass einzelne Bundesrichter kritische Bemerkungen zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte machen, ist nicht neu. Bisher geschah das aber sehr isoliert und diplomatisch, in Watte verpackt gewissermassen. Gestern jedoch wurde in aller Härte Klartext gesprochen und von keinem der Richter in der Runde ernsthaft widersprochen. Und was gesagt wurde, wiegt schwer. Weniger der Vorwurf, das Urteil enthalte aktenwidrige Behauptungen und logischen Widerspruch. Solches passiert jedem Gericht dann und wann. Ernst wird die Sache aber, wenn aus dem höchsten Gericht eines Europarats-Mitglieds der Vorwurf ertönt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte überschreite seine Kompetenzen.

Diese Instanz hat im vergangenen Jahrhundert mit ihrer Rechtsprechung für Europa einen einheitlichen Menschenrechts-Standard geschaffen, der kaum hoch genug eingeschätzt werden kann. Wie schon im Kalenderblatt vom 10. April 2010 bemeckert, scheint indes seit einigen Jahren in Strassburg der Blick fürs Ganze eher getrübt. Die Richter statuieren vermehrt Exempel an Details und verlangen von den Staaten Europas Anpassungen, die im besten Fall kleinere Ungerechtigkeiten durch andere ersetzen. Das schafft Unmut bei den einen und Besorgnis bei jenen, die der grandiosen Idee der Europäischen Menschenrechtskonvention positiv gegenüber stehen. Ich gehöre zu letzteren und fürchte, dass die gegenwärtige Entwicklung, wenn sie nicht korrigiert wird, in der direkt demokratisch organisierten Schweiz einen für den Schutz der Menschenrechte verhängnisvollen Lauf nehmen könnte.

13. September 2010

Apfel-Allergie

Auf Twitter bin ich bekannt für meine böse Zunge. Auch und vor allem, wenn es um Apple und seine Produkte geht. Schon mehrfach wurde ich nach den Gründen für meine Abneigung gefragt, doch ist das in einem Tweet mit lediglich 140 Zeichen kaum hinreichend verständlich zu machen. Aus aktuellem Anlass will ich deshalb einmal versuchen, die Ursachen meiner Apfel-Allergie auf einem Kalenderblatt zu analysieren.

Angefangen hatte es, als noch niemand etwas von einem iPhone wusste. In aller Munde war damals der iPod, und so erstand ich mir denn vor vielen Jahren einen solchen der Serie Nano. Das Gerät gefiel, die Leistung des Akku weniger, zumal sie sehr rasch weiter abfiel. Der Apple-Shop überprüfte das Gerät und lehnte einen Garantie-Austausch ab, weil der Akku noch eine Leistung von knapp über 70 Prozent erbrachte. Dafür hatte ich Verständnis und schlug vor, den Akku auf meine Kosten auszutauschen, da die Kapazität mir für meine damaligen Reisegewohnheiten einfach nicht ausreichte. Kein Verständnis hatte ich, als Apple das mit der Begründung ablehnte, 70 Prozent reiche aus und basta. Bei einem Austausch des fest eingebauten Akkus auf dem Schwarzmarkt, hätte ich den Garantieanspruch verloren, so dass ich den iPod verschenkte und ein Gerät der Konkurrenz erstand, dessen Akku übrigens bis heute zuverlässig seinen Dienst tut.

Als mündiger Konsument, der für die damit verbundenen Kosten aufkommt, will ich selber bestimmen, wann eine Komponente ausgewechselt wird. Deshalb geriet mir die Bevormundung durch Apple in den falschen Hals. Das hatte aber durchaus auch sein Gutes, denn so blieb mir später im Zusammenhang mit den Apps für iPhone und iPad jeder Ärger über Apples Zensureingriffe erspart. Nicht in Abrede stellen will ich, dass Steve Jobs mit iPhone und iPad erfolgreich Neuland beschritten und Wegmarken gesetzt hat. Wer wie ich nicht mehr bei Apple einkauft, muss(te) auf die Konkurrenz warten. Inzwischen allerdings sind für das iPhone Alternativen auf dem Markt, die vielleicht nicht ganz so edel aussehen, aber eindeutig mehr bieten und weniger kosten.

Weitere Kalenderblätter zum Thema:

Bald apfelfrei?
Fetter Apfel

10. September 2010

Zulässige Schwule

Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht in der Nase bohren, ich weiss. Dennoch wundere ich mich hie und da über gewisse Berichte aus dem Gerichtssaal und ganz besonders über die darüber gesetzten Titel. So auch heute wieder im Zusammenhang mit einem Urteil aus Kalifornien, wonach es nicht zulässig ist, Homosexuelle aus der US-Armee auszuschliessen, weil sie sich offen zu ihrer Sexualität bekennen. Beanstandet hat das Gericht eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Kompetent auf den Punkt gebracht wurde die Meldung mit dem Titel: «Homosexuelle Soldaten zulässig» !

Wo Papier schneller ist

Wer mit mir zu tun hat, stellt immer wieder mit Erstaunen fest, dass das papierlose Büro nicht nur Zukunftsmusik ist. Wer mir einen neuen Artikel von sich zu lesen geben will, wird gefragt, ob das nicht auch als PDF erhältlich sei. Was es leider noch allzu oft nicht ist. Was mir wider Willen auf Papier zugeht, wird gnadenlos gescannt. Vor Jahren schon habe ich mein Archiv sortiert, alles Wichtige elektronisch eingelesen und den Rest entsorgt. Seither gibt es viel mehr Platz in meinem Büro, und es gelingt mir sogar, innert nützlicher Frist etwas zu finden in meinem Archiv.

Schneller als Papier ist Elektronik allemal. Allerdings nicht am Schweizerischen Bundesgericht, wo Informatik seit jeher etwas anders tickt. Vielleicht ist der Geist des Ortes schuld, denn das Gericht steht im Park «Mon Repos» (meine Ruhe). Gestern jedenfalls fand eine öffentliche Urteilsberatung mit internationaler Implikation statt, die im einschlägigen Newsletter bis heute nicht erwähnt wurde. Dafür wurde eine Beratung für den Nachmittag des 13. Oktober angekündigt. Wer allerdings gestern vor Ort das vorhandene Papier konsultierte, weiss, dass am 13. Oktober auch am Vormittag eine Sitzung stattfindet. Nur auf der Webseite ist davon nichts zu finden...

2. September 2010

Fit ohne Jack

Als ich noch ganz jung war, gab es jeden Morgen am Radio die Sendung «Fit mit Jack». Da liess ein Fanatiker seine Jünger um den Frühstückstisch hüpfen und Bücher stemmen. Ich verwendete Bücher generell auf andere Weise und verweigerte mich dem frühen Treiben auch sonst. Und nun hat meine Faulheit - spät aber immerhin - Recht bekommen. Laut der Wissenschaftssendung «Einstein» des Schweizer Fernsehens war Jacks Morgenfolter alles andere als gesundheitsfördernd.


PS: Jack Günthard war in der Primarschule in Luzern mein Turnlehrer, und ich bin ihm heute noch dankbar, dass er mich nachhaltig von jeglicher sportlichen Neigung oder gar Ambition befreit hat.

Helvetisches Babylon?

In den meisten Ländern zieht das Gericht sich nach der öffentlichen Verhandlung zur Beratung des Urteils hinter verschlossene Türen zurück. In der Schweiz gibt es in einigen Kantonen und am höchsten Gericht die Tradition, ein Urteil öffentlich zu beraten. Am Bundesgericht muss das von Gesetzes wegen zwingend geschehen, wo keine Einstimmigkeit besteht. Im Gegensatz zu früheren Generationen liebt die heutige Truppe am höchsten Schweizer Gericht das öffentliche Debattieren und Abstimmen indes nicht sonderlich. Wohl vor allem deshalb liegt die Quote der Einstimmigkeit nahe 99 Prozent. Immerhin noch 76 Fälle wurden im vergangenen Jahr in Lausanne und Luzern öffentlich beraten. Sinn des ganzen ist es, eine Kontrolle der Justiz durch die - in der Regel über die Medien vertretene - Öffentlichkeit zu ermöglichen.

Bei diesen Debatten, die auf unterschiedlichem geistigem Niveau verlaufen, manifestiert sich als weiteres Unikum die helvetische Mehrsprachigkeit. Jeder Richter darf in seiner Sprache sprechen, so dass in der Beratung praktisch immer deutsch und französisch schnabuliert wird. Richter aus der italienischen Schweiz bedienten sich früher ebenfalls der Sprache Goethes oder Molières, ganz einfach um von den Kollegen auch verstanden zu werden. Heute wird vermehrt Italienisch gesprochen, was politically correct, aber möglicherweise nicht immer der Verständigung förderlich ist. Verfasst wird das Urteil schliesslich in derjenigen Sprache, welche schon die Vorinstanz verwendet hat, was in den meisten Fällen auch die Sprache des Betroffenen ist. Übersetzt werden die Urteile des Bundesgerichts - abgesehen vom bisher einzigen rätoromanischen Entscheid - selbst dann nicht, wenn sie in die amtliche Sammlung der Leiturteile aufgenommen werden. Das wohl aus der Erkenntnis, dass Übersetzungen wie Frauen sind: im besten Fall entweder schön oder treu. Den Beweis für die Unzulänglichkeit von Übersetzungen liefern die Schweizer Gesetzestexte, die wohl in drei Sprachen vorliegen, aber oft genug weder schön noch treu (sprich kongruent) sind.