Der Europäische Gutmensch tut sich schwer mit einem Todesurteil und schüttelt überheblich den Kopf darüber, dass in anderen Rechtsstaaten die Todesstrafe als ebenso selbstverständlich gilt wie bei uns deren Verbot. Ich bin kein Befürworter der Todesstrafe, glaube aber ebenso wenig, dass ein zeitlich nicht absehbarer Freiheitsentzug für den Betroffenen immer sehr viel humaner ist. Allerdings hat die Gesellschaft gegenüber einem unheilbar gefährlichen Gewalttäter gar keine andere Wahl, als ihn zeitlebens wegzusperren oder umzubringen. Eine wirklich humane Gesellschaft müsste solche Menschen allerdings selber entscheiden lassen, ob sie zeitlebens hinter Gittern versenkt werden oder aber freiwillig aus dem Leben scheiden wollen. Doch statt den Giftbecher auf Verlangen zur Verfügung zu stellen, tut der Staat alles, um seine Gefangenen an einem Suizid zu hindern.
Dabei geht es keineswegs nur um eine falsch verstandene oder überinterpretierte Fürsorgepflicht, sondern auch um Rache und Sühne. Der Übeltäter soll seine Strafe gefälligst absitzen und sich nicht hinterhältig via Suizid davonstehlen. Davon ist zwischen den Zeilen des heute veröffentlichten bundesgerichtlichen Urteils zur Zwangsernährung im Fall Rappaz viel zu lesen. Im Verlaufe der öffentlichen Beratung des Urteils im August war noch deutlich davon die Rede gewesen, dass Bernard Rappaz gar nicht aus dem Leben scheiden wolle und daher gerettet werden müsse (Kalenderblatt vom 27. August). So differenziert geht es in der schriftlichen Begründung nicht mehr zu. Da wird vielmehr eine generell eine Pflicht zum Leben vorausgesetzt, solange die Strafe nicht abgesessen ist. Wer so denkt übersieht indes, dass es nach europäischer Denkart nicht nur ein Recht auf Leben gibt, sondern ebenso ein Recht, seinem Leben jederzeit ein Ende zu setzen. Auch im Strafvollzug.
25. Oktober 2010
21. Oktober 2010
Das Bretterl
Es ist etwa so gross wie eine Jass-Tafel, etwas schwerer, und seit gestern ist es da, das Galaxy Pad von Samsung. Die ersten Eindrücke sind bestechend. Das Ding läuft eher noch etwas schneller als seine kleine Schwester, das Smartphone I9000. Möglicherweise macht da Android 2.2 den Unterschied. Der Bildschirm (7 Zoll LED) ist erstaunlich gut, auch wenn er mit dem schlicht sensationellen Amoled-Display des Kleinen erwartungsgemäss nicht ganz mithalten kann.
Das Sortiment des Android-Market steht zur Verfügung, wobei die bereits für das Smartphone gekauften Apps nicht noch einmal bezahlt werden müssen. Etwas Verwirrung stiftet der Umstand, dass der Bildschirm des Tab in fünf Kolonnen aufgeteilt ist, während der des Telefons nur deren vier hat. Das hat zur Folge, dass zweispaltige Widgets wie etwa eine Analog-Uhr auf dem Bretterl nicht zentriert placiert werden können. Da dürften allerdings schon bald Anpassungen erfolgen.
Die Videokamera wird von meiner Frau über allen Klee gelobt, und dank einer entsprechenden App lassen sich die rund 30 TV-Programme von Zattoo in erstaunlicher Qualität betrachten. Ich selber mache mir allerdings nicht viel aus bewegten Bildern, und aus Computerspielen schon gar nichts. Zum Twittern ziehe ich im Büro den PC mit einer vollwertigen Tastatur vor. Und mobil ist mir das Smartphon lieber, weil ich damit dank Swype-Eingabe nur eine Hand zum twittern brauche (und die andere für noch Wichtigeres frei behalten kann). Damit verbleibt aus meiner vorläufigen heutigen Sicht nur gerade ein einziger kleiner Mangel des guten Bretterls: Ich weiss nicht, was ich damit machen soll. Wegwerfen muss ich es trotzdem nicht. Meine Frau hat bereits jede Menge an Ideen für eine sinnvolle Verwendung des Teils.
Das Sortiment des Android-Market steht zur Verfügung, wobei die bereits für das Smartphone gekauften Apps nicht noch einmal bezahlt werden müssen. Etwas Verwirrung stiftet der Umstand, dass der Bildschirm des Tab in fünf Kolonnen aufgeteilt ist, während der des Telefons nur deren vier hat. Das hat zur Folge, dass zweispaltige Widgets wie etwa eine Analog-Uhr auf dem Bretterl nicht zentriert placiert werden können. Da dürften allerdings schon bald Anpassungen erfolgen.
Die Videokamera wird von meiner Frau über allen Klee gelobt, und dank einer entsprechenden App lassen sich die rund 30 TV-Programme von Zattoo in erstaunlicher Qualität betrachten. Ich selber mache mir allerdings nicht viel aus bewegten Bildern, und aus Computerspielen schon gar nichts. Zum Twittern ziehe ich im Büro den PC mit einer vollwertigen Tastatur vor. Und mobil ist mir das Smartphon lieber, weil ich damit dank Swype-Eingabe nur eine Hand zum twittern brauche (und die andere für noch Wichtigeres frei behalten kann). Damit verbleibt aus meiner vorläufigen heutigen Sicht nur gerade ein einziger kleiner Mangel des guten Bretterls: Ich weiss nicht, was ich damit machen soll. Wegwerfen muss ich es trotzdem nicht. Meine Frau hat bereits jede Menge an Ideen für eine sinnvolle Verwendung des Teils.
20. Oktober 2010
Diskrete Indiskretionen
Auch Gerichtsjournalisten erhalten hie und da Informationen zugespielt, die nach Auffassung der Verantwortlichen im Gericht nicht für die Öffentlichkeit bestimmt wären. Je zurückhaltender und abgeschotteter eine Institution sich gibt, desto öfter kommt es zu solchen Indiskretionen. Motiv dafür ist in aller Regel die Befürchtung, ein tatsächlicher oder vermeintlicher interner Missstand könnte unter den Teppich gekehrt werden. Geradezu klassisches Beispiel dafür sind die Vorgänge nach der unrühmlichen Spuckaffäre am Bundesgericht: Während im Palais auf Mon Repos die Gerichtsleitung mit meinen Berufskollegen darüber verhandelte, ob die unappetitliche Geschichte unter Ausschluss der Öffentlichkeit bereinigt werden könnte, wurden zwei Zeitungsredaktionen durch anonyme Anrufe aus dem Bundesgericht informiert. Damit war den Beteiligten der Teppich unter den Füssen weggezogen, bevor sie etwas darunter kehren konnten.
Auch ich werde regelmässig mit Indiskretionen bedient und versuche, möglichst korrekt damit umzugehen. In allererster Linie gilt es, den Informanten zu schützen - bisweilen auch vor sich selbst. Nicht erforderlich ist das, wo der Informant sich selber schützt und anonym bleibt. Dabei wird offensichtlich der Diskretion moderner Kommunikationstechnik wenig vertraut. Brisante anonyme Informationen erhalte ich noch immer auf Papier und mit herkömmlicher Post. Heikel daran ist, dass nicht nur der Informant unerkannt bleibt, sondern auch seine Motive. Das gilt es im Auge zu behalten, wenn die zugespielte Information ganz bestimmten Personen schadet. Ansonsten lassen sich auch anonyme Informationen als Grundlage seriöser Recherchen durchaus verwenden.
Auch ich werde regelmässig mit Indiskretionen bedient und versuche, möglichst korrekt damit umzugehen. In allererster Linie gilt es, den Informanten zu schützen - bisweilen auch vor sich selbst. Nicht erforderlich ist das, wo der Informant sich selber schützt und anonym bleibt. Dabei wird offensichtlich der Diskretion moderner Kommunikationstechnik wenig vertraut. Brisante anonyme Informationen erhalte ich noch immer auf Papier und mit herkömmlicher Post. Heikel daran ist, dass nicht nur der Informant unerkannt bleibt, sondern auch seine Motive. Das gilt es im Auge zu behalten, wenn die zugespielte Information ganz bestimmten Personen schadet. Ansonsten lassen sich auch anonyme Informationen als Grundlage seriöser Recherchen durchaus verwenden.
14. Oktober 2010
Richtersprache
Öffentliche Urteilsberatungen des Bundesgerichts sind bisweilen auch unter sprachlichen Aspekten unterhaltsam. So meinte einer unlängst, er sei «parallel der Meinung, dass...». Ein anderer riet dazu, doch einmal «einen anderen Blickwinkel auf den Fall zu werfen». Und da schon mal geworfen wurde, warf ein dritter eine «Frage vertieft auf», wenn auch ohne zu sagen wie hoch. Gegen Ende der gut einstündigen Beratung schliesslich stellte einer fest, es werde allmählich schwierig, noch etwas zu ergänzen und beschränkte sich auf «vier Bemerkungen».
12. Oktober 2010
Dossier-Schleuder
Im Kalenderblatt vom 5. Oktober hatte ich die in der Schweiz bestehende Gefahr der Manipulation bei der Besetzung der Richterbank angesprochen. Die automatisierte Zuteilung der Dossiers durch einen Computer bietet sich als Lösung an. Verschiedene kantonale Gerichte und das Bundesverwaltungsgericht verwenden bereits solche Lösungen. Das Bundesgericht arbeitet daran. Die Erfahrungen am Bundesverwaltungsgericht zeigen indes, dass auch die elektronische Dossier-Schleuder ihre Tücken hat.
Werden die Fälle von einem Präsidenten aus Fleisch und Blut manuell zugeteilt, kann er nicht nur eine bestimmte Wunschbesetzung herbeiführen. Er kann und wird auch auf die individuellen Vorgaben bei den einzelnen Richter Rücksicht nehmen. Und dazu gehört deren Leistungsfähigkeit. Der Präsident kann in aller Stille berücksichtigen, wie viel oder wie wenig ein Richter leisten kann oder will. Der Computer dagegen geht davon aus, dass alle Richter genau gleich viel zu leisten vermögen und verteilt die Dossier entsprechend gerecht aber blind. Das führt relativ rasch dazu, dass einzelne Richter unter ihrer Arbeitslast nahezu zusammenbrechen, während andere gar nicht mehr täglich im Büro erscheinen, weil sie dort eh nur warten müssten, bis sie für einen neuen Fall an der Reihe sind.
Selbstverständlich könnte auch der Computer die Leistungsfähigkeit der einzelnen Richter berücksichtigen und den einen mehr zuteilen als den anderen. Dafür müsste allerdings die Effizienz jedes Richters benotet werden, und dem stehen (allzu)menschliche Hindernisse entgegen.
Werden die Fälle von einem Präsidenten aus Fleisch und Blut manuell zugeteilt, kann er nicht nur eine bestimmte Wunschbesetzung herbeiführen. Er kann und wird auch auf die individuellen Vorgaben bei den einzelnen Richter Rücksicht nehmen. Und dazu gehört deren Leistungsfähigkeit. Der Präsident kann in aller Stille berücksichtigen, wie viel oder wie wenig ein Richter leisten kann oder will. Der Computer dagegen geht davon aus, dass alle Richter genau gleich viel zu leisten vermögen und verteilt die Dossier entsprechend gerecht aber blind. Das führt relativ rasch dazu, dass einzelne Richter unter ihrer Arbeitslast nahezu zusammenbrechen, während andere gar nicht mehr täglich im Büro erscheinen, weil sie dort eh nur warten müssten, bis sie für einen neuen Fall an der Reihe sind.
Selbstverständlich könnte auch der Computer die Leistungsfähigkeit der einzelnen Richter berücksichtigen und den einen mehr zuteilen als den anderen. Dafür müsste allerdings die Effizienz jedes Richters benotet werden, und dem stehen (allzu)menschliche Hindernisse entgegen.
9. Oktober 2010
Cinéma
Gestern war ich seit acht Jahren wieder einmal im Kino. War selber erschrocken, dass das so lange her ist. Zum Zahnarzt gehe ich öfter und genau so gern. Zum Kinogang verführen liess ich mich, wie es sich für einen guten Ehemann gehört, von meiner Frau. Zum einen ging es um klassische Musik, zum anderen lief der Film im Vorabendprogramm, wo das Publikum noch halbwegs erträglich ist. Und schliesslich sagte ich mir, dass ich ja twittern kann, wenn es allzu langweilig werden sollte. Denkste. Die Säle im Luzerner Burbaki sind so tief unter der Erde, dass da kein Handynetz mehr ist. Nix Twitter! Die plakative Aufforderung, das Handy auszuschalten, macht da nicht mehr Sinn als eine Präservativ-Werbung für Eunuchen...
Der Film «Le Concert» hat mir ganz gut gefallen. Eine etwas schräge Geschichte mit gescheiten Dialogen über eine zu Breschnews Zeiten in Moskau in Ungnade gefallene Orchestertruppe, die sich in unseren Tagen reaktiviert, das Bolschoi-Ensemble austrickst und an dessen Stelle für ein Konzert nach Paris reist. Schwachpunkt des Films ist die mangelnde Disziplin der Schauspieler. Als russische Musiker verkleidet saufen sie allenthalben ab in Paris oder verhökern chinesische Handys und Kaviar. Wir Zuschauer müssen immer auf sie warten, was letztlich vom Konzert selbst abgeht, das erheblich geschnitten werden musste.
Dass die Einblendung «END -FIN» den Schluss des Films markiert, haben die meisten Leute auch heute noch nicht begriffen. Ich hatte bereits das erste Bier vor mir, als meine Frau endlich im Abspann nachgelesen hatte, wer wen geschminkt und wer welche Kabelrolle wohin getragen hat.
Der Film «Le Concert» hat mir ganz gut gefallen. Eine etwas schräge Geschichte mit gescheiten Dialogen über eine zu Breschnews Zeiten in Moskau in Ungnade gefallene Orchestertruppe, die sich in unseren Tagen reaktiviert, das Bolschoi-Ensemble austrickst und an dessen Stelle für ein Konzert nach Paris reist. Schwachpunkt des Films ist die mangelnde Disziplin der Schauspieler. Als russische Musiker verkleidet saufen sie allenthalben ab in Paris oder verhökern chinesische Handys und Kaviar. Wir Zuschauer müssen immer auf sie warten, was letztlich vom Konzert selbst abgeht, das erheblich geschnitten werden musste.
Dass die Einblendung «END -FIN» den Schluss des Films markiert, haben die meisten Leute auch heute noch nicht begriffen. Ich hatte bereits das erste Bier vor mir, als meine Frau endlich im Abspann nachgelesen hatte, wer wen geschminkt und wer welche Kabelrolle wohin getragen hat.
5. Oktober 2010
Manipulierte Richterbank
Auf ihre Unabhängigkeit pochen die Richter selbst zu Recht immer wieder. Über die korrekte Besetzung der Richterbank wird dagegen am Bundesgericht nur ungern gesprochen. Dabei ist oft matchentscheidend, welche Richter einen Fall beurteilen. Die meisten Entscheide werden zu dritt und formal einstimmig gefällt. Da ist von ausschlaggebender Bedeutung, wer als Referent die Weichen und den Antrag stellt. In knapp fünf Prozent der Fälle finden die Richter nicht zusammen und dann wird das Urteil zu fünft öffentlich beraten und durch Handmehr gefällt. Hat eine Abteilung nur fünf Richter, besteht kein Raum für Manipulation. Sind sie indes zu sechst und die Meinungen hälftig geteilt, was gar nicht selten ist, hängt der Ausgang des Verfahrens davon ab, welcher der sechs nicht auf der Richterbank sitzt. Und darüber entscheidet, der Abteilungspräsident. Er kann das Los werfen oder nach einem festen Schlüssel vorgehen oder der aus seiner Sicht «richtigen» Lösung zum Durchbruch verhelfen. Über die Schulter blicken kann ihm dabei keiner.
Darum weiss auch keiner genau, ob und wie viel tatsächlich manipuliert wird. Das ist indes auch gar nicht so wichtig. Das grosse Problem besteht darin, dass Manipulationen möglich sind und zumindest die unterliegende Streitpartei befürchten muss, es sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Und das ist sehr schlecht für das Vertauen in die Justiz. Bis vor wenigen Jahren blendeten die den Ton angebenden Richter das beharrlich aus, indem sie sich und anderen Sand in die Augen streuten. Doch jetzt scheinen Druck aus dem Parlament und Kritik in der Presse die Front aufzuweichen. Nun wird auch in Lausanne über eine elektronische Zuteilung der Dossiers nachgedacht, wie sie das Bundesverwaltungsgericht und etliche kantonale Instanzen längst kennen. Das ist vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss, doch wird immerhin ausgeschlossen, dass manipulativ in die Besetzung der Richterbank eingegriffen wird. Solange jedenfalls, als das System nicht ausgehebelt wird.
PS: Auch die elektronische Fallzuteilung hat allerdings eine grosse Schwäche, die in einem der nächsten Kalenderblätter verraten werden soll...
Darum weiss auch keiner genau, ob und wie viel tatsächlich manipuliert wird. Das ist indes auch gar nicht so wichtig. Das grosse Problem besteht darin, dass Manipulationen möglich sind und zumindest die unterliegende Streitpartei befürchten muss, es sei nicht alles mit rechten Dingen zugegangen. Und das ist sehr schlecht für das Vertauen in die Justiz. Bis vor wenigen Jahren blendeten die den Ton angebenden Richter das beharrlich aus, indem sie sich und anderen Sand in die Augen streuten. Doch jetzt scheinen Druck aus dem Parlament und Kritik in der Presse die Front aufzuweichen. Nun wird auch in Lausanne über eine elektronische Zuteilung der Dossiers nachgedacht, wie sie das Bundesverwaltungsgericht und etliche kantonale Instanzen längst kennen. Das ist vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss, doch wird immerhin ausgeschlossen, dass manipulativ in die Besetzung der Richterbank eingegriffen wird. Solange jedenfalls, als das System nicht ausgehebelt wird.
PS: Auch die elektronische Fallzuteilung hat allerdings eine grosse Schwäche, die in einem der nächsten Kalenderblätter verraten werden soll...
1. Oktober 2010
Hassge(t)witter
Es steht mir nicht zu, mich über das Projekt eines neuen Stuttgarter Bahnhofs zu äussern, den ich vielleicht nie benutzen und schon gar nicht mitbezahlen werde. Und ich will auch nicht ausloten, ob Bürger das Recht haben, die Realisierung eines rechtskräftig bewilligten Projekts mit passiver Gewalt zu verhindern, beziehungsweise ob dieses vom Staat nötigenfalls mit Polizeigewalt verwirklicht werden darf, soll oder muss.
Äussern will ich mich dagegen kurz zu den Wellen, die der Konflikt gestern auf Twitter warf. Unreflektiert wurde beispielsweise die Behauptung retweetet, es habe tausend Verletzte gegeben, und die Spitäler seien überfüllt. Heute sprach selbst das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 laut dpa von einigen Platzwunden und Nasenbrüchen. Geradezu unerträglich war für mich der abgrundtiefe Hass in vielen Tweets. Einer der Twitterer verstieg sich sogar zur Aussage, Polizisten seien keine Menschen. Mir ist klar, dass in solchen Situationen der Multiplikations-Effekt von Twitter spielt und primär einmal nur sprachliche Sätze virtuell vervielfältigt werden. Es sollte indes nicht einfach ausgeblendet werden, dass auf diese Weise auch durchaus reale Gefühle des Hasses gegen den Staat und seine demokratisch gewählten Organe gezielt geschürt werden. Hassprediger gibt es keineswegs nur in Moscheen!
Äussern will ich mich dagegen kurz zu den Wellen, die der Konflikt gestern auf Twitter warf. Unreflektiert wurde beispielsweise die Behauptung retweetet, es habe tausend Verletzte gegeben, und die Spitäler seien überfüllt. Heute sprach selbst das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 laut dpa von einigen Platzwunden und Nasenbrüchen. Geradezu unerträglich war für mich der abgrundtiefe Hass in vielen Tweets. Einer der Twitterer verstieg sich sogar zur Aussage, Polizisten seien keine Menschen. Mir ist klar, dass in solchen Situationen der Multiplikations-Effekt von Twitter spielt und primär einmal nur sprachliche Sätze virtuell vervielfältigt werden. Es sollte indes nicht einfach ausgeblendet werden, dass auf diese Weise auch durchaus reale Gefühle des Hasses gegen den Staat und seine demokratisch gewählten Organe gezielt geschürt werden. Hassprediger gibt es keineswegs nur in Moscheen!
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