31. Mai 2010

Respekt



Zugegeben, wir Schweizer sind vielleicht etwas zu zimperlich im Umgang mit Amts- und Würdenträgern. Und gleich vorweg: wie unsere Nachbarn im Norden mit ihrem Staatsoberhaupt umgehen, geht uns nichts an.


Kritik an Inhabern öffentlicher Ämter muss sein. Man kann sich fragen, ob die in den vergangenen Tagen an Horst Köhler geübte Kritik zu hart, zu unfair war. Oder ob vielmehr er mit seiner Demission zu empfindlich reagiert hat. Was aber nach dem Rücktritt in Blogs und anderswo auf Internet an Spott, Häme und Perfidie über das deutsche Staatsoberhaupt gegossen wurde, hat mich sehr betroffen gemacht. Die Frage stellt sich, ob durch so viel Mangel an Respekt nicht auch das Amt selbst beschädigt wird.
fel.

30. Mai 2010

Twitter statt Glotze



Von wegen Twitter mache dumm. Fernsehen macht dumm! Und Twitter macht die Glotze weitgehend überflüssig. Gestern war Fussball angesagt im ZDF, und da ich nicht zappen kann, blieb nur noch die ARD mit dem Eurovisionsfinal. Der war aber so langweilig, dass ich mein Smartphone zur Hand nahm und mich bei Twitter einklickte.


Aber auch da war vor allem vom Eurovisionsfinal die Rede. Zwei oder drei der Twitternden nahmen die Ausmarchung ernst, die anderen von der heiteren bis zynischen Seite. Regelmässig wurde die aktuelle Eurokrise mitverarbeitet, und so entstand teilweise Kabarett auf dem Niveau eines Dieter Hildebrandt. Gestört einzig durch ein paar Absacker wie der eines gewissen @felnzz, der allen Ernstes fragte: «Was zum Teufel ist Lena?»


Und bald merkte ich, dass Twitter den Fernseher weitgehend überflüssig macht. Die Vertretung Serbiens beispielsweise konnte ich mir aufgrund von @hofrats Qualifikation «der/die/das serbe/in» ohne einen Blick auf die Mattscheibe lebhaft vorstellen. Und @intelligenseMRRs Stichwort «siamesisches Klavier» verbunden mit @La_Loupinas Hinweis auf Udo Jürgens gläsernen Flügel liessen mein inneres Auge in aller Brillanz erkennen, was sich daneben auf dem realen Plasmabildschirm geradezu fad ausmachte. Von Nutzen war die Glotze eigentlich nur, um zu erkennen, dass das Attribut «Vulkan» für die Vertreterin Islands nicht nur auf Herkunft oder Temperament anspielte, sondern auf Körperbau und Verpackung.


Da mich indes selbst Twitter nicht davon abzuhalten vermag, rechtzeitig schlafen zu gehen, erfuhr ich erst bei meinem heutigen matinalen Multitasking (siehe Kalenderblatt vom 17. April 2010), wer das Ganze gewonnen hatte. Die dritte der gleichzeitig ausgeübten Tätigkeiten beschleunigte sich allerdings bis zur Verflüssigung, als ich erfuhr, dass wir nicht mehr Papst, sondern Lena sind. Also eigentlich nicht wir, sondern unsere Lieblingsnachbarn im Norden. Aber immer noch besser sie sind Lena als demnächst Weltmeister im Rundlederkicken am Kap der guten Hoffnung...
fel.

25. Mai 2010

Wieder erwachende Beratungskultur



Im Film und in den meisten Wirklichkeiten zieht ein Gericht sich zur Beratung seines Urteils zurück. Doch was fast überall auf der Welt hinter verschlossenen Türen geschieht, muss das Schweizer Bundesgericht in aller Öffentlichkeit tun. Sofern ein Urteil nicht einstimmig zustande kommt, wird darüber vor Publikum debattiert und abgestimmt.


Frühere Richtergenerationen haben daraus mit viel Lust am Kreuzen der geistigen Klingen eine Beratungskultur entwickelt, auf der eine bemerkenswerte Rechtsprechung gedieh. Seit den Neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts indes werden öffentliche Beratungen immer mehr umgangen, indem man mit gruppendynamischem Druck für Einstimmigkeit sorgt, so dass das Urteil auf dem Weg der Aktenzirkulation gefällt werden kann.


In jüngster Zeit allerdings sind Anzeichen einer wieder erwachenden Beratungskultur auszumachen. Es wird wieder offener diskutiert, und die unterschiedlichen Standpunkte erscheinen nicht mehr unverrückbar in Stein gemeisselt. Erst noch gewöhnen muss sich die heutige Richtergeneration allerdings daran, dass das Ganze vor Publikum stattfindet, das die im Vorfeld intern beschriebenen Papiere nicht kennt. Dieses Publikum weiss weder, «was auf Seite 7 des Referats ausgeführt wird» noch versteht es, warum es besser wäre, die «unter Ziffer 2.1» angestellten Erwägungen im Lichte des «in Ziffer 3.4» Gesagten «im Anschluss an Ziffer 4.4» noch etwas zu vertiefen...
fel.

24. Mai 2010

Komm Heiliger Geist



Dass die Informatik des Bundesgerichts verschiedene Wünsche offen lässt, wird innerhalb des Palais auf Mon Repos nur teilweise wahrgenommen. Alteingesessene Nutzer kennen nichts anderes und ziehen daher gar keine Vergleiche. Was wohl auch der Grund dafür ist, dass bisher keine Remedur geschaffen wurde. Wer dagegen als Benutzer über andere IT-Erfahrungen verfügt, zeigt sich weniger geduldig mit dem Angebot des höchsten Gerichts. Damit beglückt wurde vor zweieinhalb Jahren auch das neue Bundesverwaltungsgericht, das sich inzwischen bereits wieder davon verabschiedet hat.


Unfreiwillige Opfer des Systems sind zumindest am Rande auch die akkreditierten Journalisten. Die tägliche Zustellung der Urteile funktioniert inzwischen dank kundiger und williger Geister in der Kanzlei trotz hauseigener Informatik. Schwieriger ist es mit dem Web-Portal für Journalisten, wo unter anderem die Unterlagen für öffentliche Urteilsberatungen abrufbar sein sollten. Wer die Sitzungen von morgen Dienstag vorbereiten wollte, sah sich mit der lapidaren Aufforderung konfrontiert, es doch später wieder zu versuchen. Und das ausgerechnet an Pfingsten! Anderseits: Dem IT-Dienst des Bundesgerichts Erleuchtung zu verschaffen, wäre möglicherweise selbst für den Heiligen Geist eine zu grosse Herausforderung.
fel.

20. Mai 2010

Das Ei des Kormoran



Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet über ganz unterschiedliche Fragen. Über die Aushändigung der Dossiers von UBS-Kunden an die amerikanischen Steuerbehörden ebenso wie über Massnahmen gegen die Vermehrung der Kormoran-Population. Über Banales wie die Aushebelung des vom Bundesrat mit den USA ausgehandelten Staatsvertrags befindet das Bundesverwaltungsgericht abschliessend, während eine rechtsstaatlich brisante Frage wie die der Beseitigung einiger Kormoraneier ans höchste Gericht in Lausanne weiter gezogen werden kann.


Das ist kein Witz, das ist Gesetz. Allerdings ist das Bundesgericht nicht ganz unschuldig daran, dass es in vielen wichtigen Fragen kein letzte Wort mehr hat. Gerade die Amtshilfe in Steuersachen ist auf Betreiben einiger Richter in Lausanne der alleinigen Kompetenz des erstinstanzlichen Verwaltungsgerichts überlassen worden. Mit dem Effekt, dass das höchste Gericht in staatspolitisch bedeutsamen Fragen zum Kiebitz verkommt, der über Kormoraneiern brütet.
fel.

15. Mai 2010

Westside-Story



Seit Donnerstag haben mein Frau und ich für fünf Tage Ferien, und eigentlich wollten wir Velofahren in dieser Zeit. Doch da machte uns Petrus einen Strich durch die Rechnung. So stiefelten wir denn am ersten Tag durch ein paar Zürcher Museen und sparten dank Raiffeisens Museumspass eine Menge Eintrittsgeld. Am zweiten Tag erledigten wir liegen gebliebene Büroarbeiten und konnten noch weniger Geld ausgeben.


Das sollte sich heute ändern, denn es war Shopping angesagt im Berner Konsum-Tempel «Westside». Doch selbst da wollte niemand unser Geld. Als erstes erkundigten wir uns am Informations-Desk, in welchem Lokal der am Eingang angepriesenen Amici-Kaffee kredenzt werde. Die wussten nicht einmal, was das ist! Und als das geklärt war, beschied mir die Dame, der Kaffee sei überall gut. Wohl wissend, was das in dieser Gegend heisst, verzichteten wir. Stattdessen wollten wir bei melectronics ein paar längst fällige Einkäufe tätigen und an der einzigen Kasse bezahlen, die allerdings verwaist war. Wir warteten, und andere begannen auch zu warten, so dass immer mehr warteten, und schliesslich kam ein Verkäufer gemächlich daher geschlendert und bediente ohne zu fragen ausgerechnet den zuletzt gekommenen der wartenden Kunden. Als sich ein längeres Beratungsgespräch abzeichnete, setzten wir uns ungeöffneten Geldsacks in den nächsten Bus und liessen den übereifrigen Verkäufer die von uns an die Kasse geschleppten Geräte zurück in die Regale räumen.


Der gute Wille war da. Wir wollten die angeblich stotternde Wirtschaft etwas ankurbeln. Doch wenn keiner das Geld will, kann der grösste Verschwender nichts machen.
fel.


PS: In der Markthalle am Bubenbergplatz kamen wir dann doch noch zu einem köstlichen Amici-Kaffee, und alles andere ist ja nicht so wichtig.

7. Mai 2010

Madonna



In einem Rechtsstreit gibt es kaum je nur eine einzige richtige Lösung, sondern fast immer mehrere Lösungen, die nicht (ganz) falsch sind. Das besagt meine Relativitätstheorie, von der im Kalenderblatt vom 25. Januar die Rede war. Mit seinem Entscheid zur Marke Madonna liefert das Bundesverwaltungsgericht ein neues Beispiel dafür, wie auch eine eher abwegige Lösung zum Gerichtsurteil werden kann, wenn eine Mehrheit im Gericht das so will und eine halbwegs plausible Begründung dafür liefert.


Die in ganz Europa geschützte Wortbildmarke Madonna wird in der Schweiz nicht ins Markenregister eingetragen, weil das die religiösen Gefühle der 250'000 italienischsprachigen Schweizer verletzt und daher sittenwidrig ist. Diese Begründung überzeugt in der Tat höchstens halbwegs, denn wer regelmässig südlich des Gotthard weilt, dem ist Madonna primär als Fluchwort bekannt. Sodann erklärt das Gericht, warum die Marke Ma Donna zulässig ist. Wegen der optischen Trennung denke man(n?) nicht an die Muttergottes, sondern an eine Herrin, und dieser Domina-Effekt ist offenbar nicht sittenwidrig.
fel.

5. Mai 2010

Aschenputtels Dornröschenschlaf



Das Kalenderblatt vom 2. Mai hatte einen Richter dazu veranlasst, der Öffentlichkeitsarbeit der anderen Gewalten im Staat etwas nachzugehen. Dabei stellte er fest, dass Regierung und Parlament im letzten Jahr über eine Viertelmilliarde Franken dafür ausgegeben haben. Dem könne die Justiz und vor allem ein einzelnes kleines Gericht zwar nicht viel entgegenhalten, meinte der Richter in einer eMail an mich. Aber allen Schwierigkeiten zum Trotz solle die Justiz sich für das sinnvolle Ziel stark machen.


Soll sie unbedingt, meine ich, gerade weil Regierung und Verwaltung so viel in Öffentlichkeitsarbeit investieren. Denn das jahrzehntelange teure Engagement hat sich für die anderen gelohnt: Die Medien räumen ihnen als Selbstverständlichkeit den Raum ein, der ihnen zusteht. Ganz anders die Justiz, die längst zum Aschenputtel verkommen ist und in den Medien vor allem dann aufscheint, wenn Not am Stoff herrscht. Und finden sich ausnahmsweise einmal mehrere Gerichtsberichte in der gleichen Ausgabe einer Zeitung, ertönt anderntags bei der Blattkritik in vielen Redaktionsstuben das Verdikt: «zu justizlastig»! Dass im umgekehrten Fall niemand von «politiklastig» spricht, sondern Berichterstattung über aktuelles Geschehen als selbstverständlich gilt, hat sehr viel mit der oben erwähnten Viertelmilliarde Franken zu tun.


Die Justiz bräuchte gar nicht ebenso viel in die Hand zu nehmen, denn sie geniesst noch immer sehr viel Ansehen und Vertrauen. Gestützt darauf könnte sie mit wenig finanziellem Aufwand aber persönlichem Engagement erheblich dazu beitragen, dass sie in den Medienzentralen wieder vermehrt als gleichwertige Staatsgewalt neben Legislative und Exekutive wahrgenommen wird.
fel.

PS: Im Schlaf auf den Prinzen zu warten, das hat nur bei Dornröschen funktioniert...

2. Mai 2010

Iudex non lobbyficat



Während meines Studiums in den Siebziger Jahren arbeitete ich ein paar Nächte in der Woche bei einer katholischen Regionalzeitung in Luzern als Abschlussredaktor. War an einem solchen Abend ein Spiel des örtlichen Fussballclubs angesagt, kündigte der Sportredaktor an, er werde vor Mitternacht noch einmal vorbeikommen. Er fürchtete zu Recht, dass ich Sportmuffel den gröbsten Blödsinn als Titel über den Matchbericht setzen und damit den Zorn des mächtigen Fussballpräsidenten heraufbeschwören könnte. Umgekehrt wusste der Kirchenredaktor genau so sicher, dass er selbst im Falle einer plötzlichen Sedisvakanz im Vatikan keinen Rüffel des Bischofs riskierte, wenn ich als einstiger Theologiestudent Nachtwache hielt.


War dagegen ein wichtiges Gerichtsurteil zu erwarten, machte keiner in der Redaktion sich Sorgen, was darüber am anderen Tag im Blatt stehen könnte. Denn anders als Sport und Kirche, aber auch Wirtschaft und Politik, hatte und hat die Justiz keine wirksame Lobby im Bereich der Medien. Kein Bischof und kein Präsident steht auf der Matte, wenn Berichterstattung über rechtliche Themen falsch oder gar nicht stattfindet. Ein Richter schreibe keine Leserbriefe, meint einer einmal kategorisch. In der Tat steht dem Richter eine gewisse Zurückhaltung wohl an. Wer sich indes nur vornehm zurücklehnt, kann auf den Hintern fallen. Genau dieses Szenario droht der Justiz in der Schweiz, wenn sie es nicht endlich schafft, sich bei Verlegern und Chefredaktoren die Wahrnehmung zu verschaffen, die der dritten Gewalt im Staat zusteht.
fel.