29. März 2010

Die Schweiz und die Sommerzeit



Die Sommerzeit hat für die Schweiz und ihr Verhältnis zum europäischen Umland besondere symbolische Bedeutung. Im Jahre 1977 beschloss das Parlament, die einstündige Zeitverschiebung gleichzeitig mit den Nachbarn einzuführen, doch verhinderten das die Bauern mit einem erfolgreichen Referendum. Die direkte Demokratie hatte den gesamteuropäischen Gleichschritt zunächst einmal verhindert, und die Schweiz wurde 1980 zur Zeitinsel, an deren Grenzen Züge auf «bessere» Zeiten waren mussten. Das Parlament führte hierauf mit dem Zeitgesetz für das folgende Jahr erneut die Sommerzeit ein. Diesmal mit Erfolg, denn die für ein Referendum erforderlichen 50'000 Unterschriften kamen nicht mehr zusammen.


Merke: Es gibt im Zuge der europäischen Vereinheitlichung faktische Zwänge, denen sich die Schweiz trotz direkter Demokratie à la longue nicht widersetzen kann.
fel.


PS: Das gilt auch dann, wenn die fragliche europäische Einheitslösung Schwachsinn ist und wie die Sommerzeit abgesehen von helleren Grillabenden rein gar nichts bringt...

25. März 2010

Streit um das Matterhorn


Mitte der 80er-Jahre wurde vor Bundesgericht ein Streit um Eigentumsrechte am Gipfel des Matterhorn ausgetragen. Wenn ich mich richtig erinnere, waren sich darob die Munizipalgemeinde Zermatt und die Burgergemeinde Zermatt in die Haare geraten. Eine der beiden Seiten schaffte es in der Folge, das Ergebnis des Verfahrens in den Medien so dazustellen, dass ein komplett falscher Eindruck entstand. Und weil die akkreditierten Journalisten aufgrund der damaligen Informationspraxis des höchsten Gerichts nicht rechtzeitig korrekt über das Urteil berichten konnten, verfestigte sich der falsche Eindruck zur Gewissheit.



Was das Gericht erboste und zunächst einmal auf die Journaille im eigenen Haus schimpfen liess. Diese spielte den Ball zurück und machten klar, dass niemand über Urteile berichten könne, die er im kritischen Moment gar nicht in den Händen hat. In der Folge raufte man sich zusammen und schuf im Jahre 1987 ein System, des es den Journalisten verbietet, vor Ablauf einer präzisen Schonfrist von sich aus zu informieren, es ihnen aber erlaubt, en toute connaissance de cause zu reagieren, sobald eine Streitpartei die Öffentlichkeit aus ihrer Sicht informiert. Die Lösung wurde in den folgenden Jahren noch verfeinert und austariert und bewährt sich seit nunmehr bald einem Vierteljahrhundert. Das Ganze funktioniert so sicher wie die Schweizer Eisenbahnen. Abgesehen von kleinen technischen Pannen, kommt es nur zu Entgleisungen oder Unfällen, wenn ein Lokführer das Betriebsreglement missachtet.


Beim Bundesgericht passiert das heute nicht mehr, weil die verantwortlichen Abteilungspräsidenten der Zuverlässigkeit des Systems vertrauen und sich hüten, eigenmächtig ins Räderwerk zu greifen. Anders beim Bundesverwaltungsgericht, welches das bewährte Verfahren aus Lausanne zwar übernommen hat. Einige der Richter setzen sich aber in falsch verstandenem Interesse der Parteien immer wieder über die bewährten Regeln hinweg und mehr oder weniger direkt in die Nesseln. Auf Einladung der Gerichtsleitung traten deshalb heute gleich drei erfahrene Gerichtsberichterstatter an einer Plenarversammlung des Gerichts in Bern auf und versuchten, die siebzig Richtern mit der Gerichtsberichterstattung vertraut zu machen. Mit welchem Erfolg wird sich spätestens dann ein erstes Mal weisen, wenn das Gericht sein Urteil im Streit über Googles StreetView bekannt gibt.
fel.


PS: Was gewissermassen auf dem soliden Gestein des Matterhorns gewachsen ist, sollte eigentlich so zuverlässig sein, dass niemand sich veranlasst sehen müsste, das Rad alle drei Monate neu zu erfinden!

20. März 2010

Das Grollen der Bäuche



Was haben Gewaltexzesse Jugendlicher und hohe Entschädigungen für Manager miteinander zu tun? Beides provoziert das Grollen der Bäuche. Aus deren Tiefe ertönt der Vorwurf der Kuscheljustiz, wenn jugendliche Gewalttäter nicht mit der dem Volksempfinden genehmen Härte angefasst werden. Und von Abzocke ist die Rede, wenn ein Managergehalt Dimensionen erreicht, die Volkes Seele nur populären Spitzensportlern gönnt.


Dass Strafe sein muss und auch mit Jugendlichen nicht so large umgegangen werden darf, wie das einigen Alt-68-ern in der Justiz noch immer vorschwebt, steht ausser Frage. Genau so falsch ist es indes, wenn nicht einmal mehr gefragt wird, was denn mit der Bestrafung jugendlicher Delinquenten erreicht werden soll. Und wo selbst eine Erhöhung der Rückfallsquote in Kauf genommen wird, nur um die im Bauch als gerecht empfundene harte Strafe durchzusetzen, hat der Kopf endgültig abgedankt.


Nicht anders, wenn Politiker und Journalisten hyperventilieren, sobald nur das Reizwort Bonus fällt. Ob eine Erfolgsprämie vertraglich geschuldet ist oder in einem Betriebsbereich ausbezahlt wird, der trotz Krise erfolgreich arbeitet, interessiert nicht. Sogar ein Bonus, der einem in der Krise gerufenen Sanierer für eine Halbierung des Jahresverlusts versprochen wurde, geriet unlängst unter Beschuss der Politik mit der Begründung, die Bank schreibe ja noch immer Verluste. Und selbst die Gesetze des internationalen Markts für Führungskräfte lässt der Bauch nicht mehr gelten, wenn ein Managerlohn als «schlicht nicht mehr nachvollziehbar» und deshalb als unanständig hoch empfunden wird. Wobei ich bis jetzt nicht zu ergründen vermochte, wie man ein Salär «nachvollzieht».
fel.


PS: Den Gipfel der Gedankenlosigkeit erklimmen gewisse Medien in der gegenwärtigen Abzockerdebatte, wenn sie - offenbar um das englische Wort Manager zu vermeiden - von Patrons sprechen, und übersehen, dass Patrons Eigentümer des Unternehmens sind und dieses daher per definitionem nicht abzocken können.

18. März 2010

Richter und Taxifahrer



Hand aufs Herz: Wem schenken Sie mehr Vertrauen, einem Richter oder einem Taxifahrer? In Europa trauen die Menschen beiden gleich wenig über den Weg. In der neuesten Vertrauens-Statistik von Reader's Digest liegen Richter und Taxifahrer ex aequo auf Platz 10. Richtet man den Fokus allein auf die Schweiz, steht die Justiz nur leicht besser da: Der Richter auf Platz 7, unmittelbar gefolgt vom Taxifahrer auf Platz 8. Warum zwei so unterschiedliche Berufe in beiden Listen so eng beieinander liegen, ist mir ein Rätsel. Dabei müsste ich das Phänomen eigentlich erklären können, denn bevor ich mich beruflich mit Richtern befasste, war ich einmal ein Jahr lang Taxifahrer gewesen.

Erstaunlich ist aber nicht nur die statistische Nähe von Richter und Taxifahrer. Interessant ist auch zu sehen, wem die Menschen mehr Vertrauen schenken als den beiden. Dass Feuerwehrleute, Piloten, Krankenschwestern, Ärzte und Apotheker die ersten Plätze belegen, liegt in der Natur der Sache. Doch auch Bauern, Polizisten und sogar Lehrer geniessen in der Schweiz mehr Vertrauen als Richter oder Taxifahrer. Im übrigen Europa rangieren auch noch die Metereologen vor den beiden.


Dass Schweizer Richter in erster Linie aufgrund ihres Parteibuchs ins Amt gehievt werden (siehe das Kalenderblatt vom 1. Januar), vermag das fehlende Vertrauen nicht zu erklären, denn in Europa stehen Richter trotz unpolitischer Selektion, Fachausbildung und Examen noch schlechter da. Die einzig plausible Erklärung ist für mich, dass Richter im Gegensatz etwa zu Polizisten und Lehrern nichts, oder eigentlich sogar weniger als nichts für ihre Public Relation tun. Vertrauen geniesst nicht, wer gut ist, sondern wer als gut wahrgenommen wird. Das hat der Richter in seiner Klause leider noch immer nicht begriffen.
fel.


PS: Immerhin haben es die Richter noch unter die ersten zehn auf der Liste des Vertrauens geschafft. Journalisten rangieren in etwa gleichauf mit Finanzberatern und Gewerkschaftern viel weiter unten...

15. März 2010

Arbeiten à la carte?



Soeben hat das Bundesgericht den Medien seinen Geschäftsbericht über das Jahr 2009 vorgestellt. Im vergangenen Jahrhundert war das jeweilen Anlass, über zu viel Arbeit und zu wenig Ressourcen zu klagen. Das geschah zu Recht und schliesslich mit Erfolg. Die Zahl der Mitarbeiter wurde vervielfacht, und das Gericht erhielt eine moderne Infrastruktur. Dennoch ging das Jammern zunächst weiter, bis es von den Journalisten zunehmend hinterfragt wurde. Etwa seit der Jahrtausendwende wird nicht mehr von Überlastung gesprochen, allenfalls noch von Fehlbelastung oder Stabilität auf hohem Niveau. Was allerdings intern beargwöhnt wird. Einige befürchten, eine halbwegs ehrliche Bewertung der Lage könnte dazu verleiten, dem Bundesgericht zusätzliche neue Aufgaben zu übertragen. Was angesichts der Sprunghaftigkeit der Politik nicht ganz unbegründet ist. Anderseits wirkt Jammern ohne Grund à la longue kontraproduktiv.


Die Frage der Arbeitsbelastung des höchsten Gerichts muss differenziert beantwortet werden. Zunächst gilt es im Auge zu behalten, dass die Geschäftslast im Wesentlichen von den Mitarbeitern bewältigt wird, die noch immer Gerichtsschreiber heissen. Fielen einmal sämtliche Richter gleichzeitig aus, ginge die Betrieb dank diesen Mitarbeitern zunächst normal weiter, denn Richter braucht es nur für Weichenstellungen in der Rechtsprechung sowie zum Unterschreiben der Urteile. (Diese Bosheit stammt für einmal nicht von mir, sondern von einem, der es als ehemaliger Bundesrichter wissen muss.)


Und auf der Ebene der Richter bestimmen die Betroffenen das Ausmass ihrer Belastung vollumfänglich selber. Wer für sich in Anspruch nimmt, jedes Dossier von Grund auf zu kennen und alle Rechtsfragen des Falles in sämtlichen Nuancen durchdacht zu haben, wird schwer überlastet sein. Wer die ihm übertragenen Dossiers an die Mitarbeiter weitergibt und sich mit Allem einverstanden erklärt, dem wird viel Zeit und Musse bleiben. Und wer bewusst delegiert und das Team seiner Mitarbeiter gekonnt führt, dürfte ausgelastet sein. Jeder arbeitet gewissermassen à la carte, und das ist auch gut so. Denn entscheidend ist weder, wie viele Stunden einer im Büro sitzt, noch wie viel Schweiss und Herzblut er über seinen Dossiers vergiesst. Entscheidend ist allein, was ein Richter zusammen mit seinem Team quantitativ und qualitativ zur Bewältigung der grossen Aufgabe des Gerichts beiträgt.
fel.


PS: Wie überall gibt es auch am Bundesgericht Arbeitstiere und Faultiere. Die meisten der gut hundert Bundesrichter, die ich bisher kennen gelernt habe, entstammen allerdings als ganz normale Menschen nicht dem Tierreich.

11. März 2010

Zwei Ausrufezeichen



Die Operation ist gut verlaufen. Doktorseidank. Erstmals in meinem Leben sehe ich ohne Brille oder Linse um einiges weiter als 20 Zentimeter richtig scharf. Auch wenn ich für grössere Distanzen eine Brille benötigen werde, erlebe ich im Nahbereich ein völlig neues Lebensgefühl. Dass ich mich richtig sehe im Spiegel beim Rasieren, ist zwar kein Gewinn, aber gewöhnungsbedürftig. Heute Morgen jedenfalls fiel ich immer wieder in die alte Gewohnheit zurück, die  Augen zu schliessen und - als blinder Barbier gewissermassen - mit der linken Hand tastend nach verbliebenen Bartstoppeln zu suchen. Wie viel mehr Lebensqualität mir mein neues Sehen auch nach dem Rasieren im Alltag verschafft, beginne ich erst allmählich zu begreifen. Verständlicherweise wird mir jetzt die Frage gestellt, warum nicht schon viel früher operiert wurde. Die Antwort ist die: Der Eingriff erhöht bei meiner Veranlagung das Risiko, dass es auch am linken Auge zu den gleichen Netzhautschäden kommt, die bereits meinem rechten Auge die Lesefähigkeit genommen haben. Darum folgte ich dem Rat des Arztes und liess die Operation erst machen, als ohne diesen Eingriff längeres Lesen gar nicht mehr möglich war. Jetzt hoffe ich ganz fest, dass die befürchteten Folgeschäden ausbleiben. Drückt mir die Daumen, das hat schon einmal geholfen Ausrufezeichen.
fel.


PS:  Dass die Augenklinik des Luzerner Kantonsspitals einen hervorragenden fachlichen Ruf geniesst, ist allgemein bekannt. Als Patient füge ich bei, dass die menschlichen Qualitäten beim pflegenden wie beim ärztlichen Personal der grossen medizinischen Kompetenz der Klinik in nichts nachstehen. Danke für Beides Ausrufezeichen.

8. März 2010

Ausrufzeichen

 
Morgen muss ich in die Augenklinik nach Luzern, mein linkes Auge operieren lassen. Der Eingriff ist reine Routine und wird ambulant durchgeführt. Dennoch bleibt ein etwas mulmiges Gefühl, denn mein linkes Auge ist das einzige, mit dem ich richtig lesen kann. Das rechte taugt dafür aufgrund einer Makula-Verletzung seit Jahren nicht mehr. Wenn also wider alle Wahrscheinlichkeit doch etwas schief gehen sollte, hätte das für mich gravierendere Folgen, als für einen, der einfach zwei Mal blinzeln und mit dem anderen Auge weiterlesen könnte. Da indes ohne Operation auch links das Lesen immer schwieriger wird, habe ich eigentlich keine Alternative. Zudem wird einer der besten Ärzte seines Fachs den Eingriff vornehmen, der vor vier Jahren bereits mein rechtes Auge mit einer weit komplizierteren Operation vor Schlimmerem bewahrt hat. So werde ich denn guten Mutes einrücken. Drückt mir die Daumen Ausrufzeichen.
fel.


PS: Sofern der weiss geschürzte Cerberus mir mein Handy nicht beim Empfang schon abnimmt, werde ich versuchen, per Twitter ein paar Lebenszeichen aus der Klinik abzusetzen.

5. März 2010

Nicht ganz unnützes Übel



Journalisten seien bei Gericht ein nicht notwendiges Übel, hatte im vergangenen Jahrhundert einmal ein Richter bissig angemerkt. Gute zwanzig Jahre später werden sie nun vielleicht als nicht ganz unnützes Übel wahrgenommen. Dazu kam es im Zusammenhang mit der öffentlichen Urteilsberatung über die Medikamentenabgabe durch Ärzte im Kanton Zürich, die für heute Morgen um 09.00 Uhr angesetzt war. Beim obligaten Stärkungstrunk fünf Minuten vor Sitzungsbeginn in der Cafeteria machte ich einen zufällig neben mir stehenden Richter darauf aufmerksam, dass in Zürich noch zwei Beschwerden gegen die Volksabstimmung über die Medikamentenabgabe hängig seien, wie ich soeben von einem Kollegen erfahren habe.


Damit hatte ich folgenschwer in den  Gang der Justiz eingegriffen, wie mir erst anschliessend bewusst wurde, als die Saaltür sich partout nicht öffnen wollte. Der Gerichtsschreiber huschte heraus und später ein Richter. Der Weibel wurde gerufen und wieder hinausgeschickt, um das Publikum auf eine weitere Verzögerung bis 10.15 Uhr vorzubereiten. Schliesslich wurden die Besucher in den Saal gelassen und vom Präsidenten darüber orientiert, dass es schlicht nichts zu beraten gebe. Die von den Apothekern angefochtene neue Regelung im zürcherischen Gesundheitsgesetz existiert nämlich rechtlich gar nicht, bis rechtskräftig über zwei Stimmrechtsbeschwerden entschieden ist, die gegen den Urnengang eingereicht worden waren. Was aber nicht existiert, kann auch ein höchstes Gericht weder bestätigen noch aufheben, womit vom Tisch war, was sich gar nie darauf befunden hatte. Und die oft geschmähte Journaille erwies sich für einmal nicht als Übel, sondern als wahrer amicus curia (Freund oder Helfer des Gerichts).
fel.


PS: Hoch anzurechnen ist dem Bundesgericht, dass es zur Panne stand und sich beim Publikum entschuldigte.

4. März 2010

Iudex non twitteret


Habe mich schon oft darüber gewundert, dass sich bei Twitter so viele Anwälte tummeln, aber so weit ersichtlich keine Richter. Unlängst setzte ich dazu einen Tweet mit der Frage ab, ob es daran liegen könnte, dass bei Twitter Effizienz und schnelle Auffassung gefragt ist.Eine Anwältin aus Deutschland hielt entgegen, es liege wohl eher an der «Kommunikationslust, die Anwälte auszeichnet», während Richter «ohne Marketingnotwendigkeit» lieber mönchisch in der Klause arbeiteten. Ein Anwalt aus der Schweiz meinte, Richter seien «häufig nicht gewohnt, öffentlich zu kommunizieren, auch aus Gründen der möglichen Befangenheit». Ein Laie schliesslich, wenn auch einer mit erstaunlichem Insiderwissen, äusserte die Vermutung, Richter twitterten vielleicht eher selten, weil nicht einmal ihre «Regesten in 140 Zeichen passen würden».

Letzteres mag eine Rolle spielen, müsste aber auch Anwälte vom Twittern abhalten, deren Rechtsschriften oft genau so ausschweifend sind wie gewisse Urteile. Ich denke daher, dass es weit mehr mit der typischen Zurückhaltung zu tun hat, die dem Richter mit Blick auf seine Unabhängigkeit ebenso wohl ansteht, wie sie ihm bei der Pflege einer guten Public Relation im Wege steht. Die Justiz befindet sich heute in einem echten Dilemma: Einerseits wird von ihr noch immer die traditionelle vornehme Zurückhaltung erwartet und jeder Richter gescholten, der sich gegenüber den Medien auch nur halbwegs offen äussert. Anderseits muss die Justiz sich in der heutigen Medienwirklichkeit genau so behaupten und durchsetzen wie Politik, Wirtschaft, Sport oder Forschung. Gefragt ist ein heikler Balanceakt, den es behutsam anzugehen gilt. Gleich mit einem doppelten Salto rückwärts zu beginnen, wäre ebenso verfehlt, wie den Fuss überhaupt nicht aufs Hochseil zu setzen. Denn wer nicht öffentlich wahrgenommen wird, existiert nicht. Und eine Justiz, die nicht existiert, kann sich weder gegenüber den beiden anderen Gewalten im Staat behaupten, noch das Vertrauen der Menschen gewinnen.
fel.



PS: Einige Richter brüsten sich damit, sie würden auf Twitter mitlesen, ohne erkennbar zu sein. Technisch geht das problemlos. In anderem Zusammenhang nennt man solche Zeitgenossen allerdings Spanner.