26. Februar 2010

Schnapsdebatte


 
Sprechen Bundesrichter dem Alkohol zu? Die Frage ist grammatikalisch richtig und im Zusammenhang mit menschlichen Wesen berechtigt. Aber sie ist weder präzis noch vollständig. Es geht nämlich nicht um beliebigen Alkohol, sondern um den jurassischen Pflaumenschnaps Damassine. Und gemeint sind nicht beliebige Bundesrichter, sondern die korrekt besetzte Richterbank der für Wirtschaftsverwaltungsrecht zuständigen II. Öffentlichrechtlichen Abteilung. Schliesslich geht es auch nicht darum, ob diese vier Männer und ihre Kollegin dem Damassine zusprechen, sondern was sie ihm zusprechen. Die eigentliche Frage lautet nämlich: Wird das Bundesgericht heute Vormittag dem jurassischen Pflaumenschnaps die geschützte Ursprungsbezeichnung AOC zusprechen?


Und die Moral von der Geschicht? Hütet Euch vor Verkürzungen! Auch und vor allem im Zeitalter von Twitter.
fel.



PS: Damassine darf nur dann so genannt werden, wenn die verwendeten Pflaumen innerhalb des Kantons Jura gewachsen sind. Das entschied das Bundesgericht nach stürmischer Urteilsberatung, innerhalb der auch ätzende Nettigkeiten ausgetauscht wurden.

25. Februar 2010

Wie alles begann vor 29 Jahren



Heute sind es genau 29 Jahre her, dass die Verwaltungskommission des Bundesgerichts mich als Berichterstatter akkreditiert hat. Zurück blickend wird mir klar, wie viel sich in fast drei Jahrzehnten auf Mon Repos in Lausanne verändert hat. Was heute ein gut zehnköpfiges Generalsekretariat ist, bestand damals aus einem Gerichtsschreiber sowie einer Sekretärin und nannte sich Kanzleidirektion. Die Geschäftskontrolle wurde handschriftlich in einem immensen Buch von mehreren Kilo Gewicht geführt, in das ich als neu aufgetauchter Journalist erst Einblick erhielt, nachdem man mir einen seriösen Umgang mit den Persönlichkeitsrechten zutraute. Denn das leidige Anonymisieren wurde erst viel später eingeführt, im Jahre 1994 um genau zu sein.


Arbeitsplätze für Berichterstatter gab es keine damals, trotz wiederholtem Fragen. Das Problem löste einmal mehr die normative Kraft des Faktischen, indem die Journaille kurzerhand das nie benutzte Anwaltszimmer in Beschlag nahm. Ebenso wenig gab es eine Infrastruktur zum Übermitteln von Texten. Die Manuskripte wurden per Kurzmarathon oder in waghalsiger Autoralley zur Hauptpost am Place St. François gebracht und dort per Telex an die Redaktionen übermittelt. Da die tippenden Damen nicht deutscher Muttersprache waren, entstanden verständlicherweise viele Fehler, und einmal wurde aus der guten alten Willkür gar die neue Rechtsfigur Willkuss! So erstaunt kaum, dass die elektronische Textverarbeitung in den heiligen Hallen auf Mon Repos zu allererst auf den Knien der Journalisten Einzug hielt. Zusammen mit einem Sportjournalisten war ich der erste Vertreter meiner Zunft in der Schweiz, der sich so ein Gerät mit einem Bildschirm von acht Zeilen anschaffte, dank dem man ein paar Seiten schreiben und diese dann auch noch - per Telefonhörer und Akustik-Koppler - an die Redaktion übermitteln konnte. Das alles sind tempi passati, und heute stehen den Journalisten am Bundesgericht in Lausanne eine Infrastruktur und ein Service vom Feinsten zur Verfügung. Wie sehr wir verwöhnt werden, merke ich immer dann, wenn ich mich mit anderen Gerichten dieses Landes herumschlagen muss.



Aus meiner Sicht nicht zum Guten verändert hat sich im Verlaufe der 29 Jahre die Umgangskultur. Während die Richter bei Differenzen untereinander oder mit der Journaille früher kein Blatt vor den Mund nahmen und auch einmal auf den Tisch klopften, werden Fäuste seit langem nur noch im Sack geballt. Während ich früher schon mal zur Kopfwäsche zitiert wurde, mich anschliessend aber auch verteidigen oder entschuldigen konnte, erfahre ich heute nur noch um mehrere Ecken herum, welcher Richter über mich lästerte und gegenüber welchem Kollegen, der dann seinem Mitarbeiter darüber berichtete, der das Büro gleich neben einem anderen hat, der wiederum ... Von den Richtern, die ich 1981 angetroffen hatte, ist seit Ende 2001 keiner mehr im Amt.

Anfangen wollte ich meine Berichterstattung damals auch beim Eidgenössischen Versicherungsgericht in Luzern, das 2007 mit dem Bundesgericht fusioniert wurde. Doch eine Presse-Akkreditierung gab es dort damals gar nicht, weil ein Gerichtsschreiber das Monopol beanspruchte, jeweilen am Freitagnachmittag über die Schweizerische Depeschenagentur zu verbreiten, was das Gericht an Wichtigem entschieden hatte. Ein etwas liberaler als andere denkender Präsident setzte dem Spuk schliesslich ein Ende, doch herrscht am Standort Luzern leider auch heute noch immer eine Art Wagenburg-Mentalität.
fel.

PS: Auch nach 29 Jahren möchte ich meinen Job gegen keinen anderen tauschen, und daher werden mich meine medialen Opfer, so Gott und die NZZ wollen, noch ein paar Jahre ertragen müssen.

Eine Art Fortsetzung der Geschichte findet sich auf dem Kalenderblatt vom 9. Mai 2011.

23. Februar 2010

Punkt

War gestern Abend mit meinem Freund und Leibarzt Joseph unterwegs. Haben einen vorzüglichen Tafelspitz verzehrt und eine Flasche Cornalin darüber gegossen. Heute Morgen erkundigte er sich nach meinem Wohlergehen und fragte, ob auch ich an Übelkeit und Durchfall litte. Als ich verneinte, meinte er trocken, dann müsse der Fisch von gestern Mittag Ursache seines schlechten Zustands sein. So einfach geht das also mit der ärztlichen Diagnose. Und überzeugend überdies. Wir Juristen tun uns da viel schwerer. Dabei könnte der Richter den ersten von zwei Angeklagten auf dem Bänklein doch ganz einfach fragen, ob er schuldig sei. Verneint er das, dann ist es halt der andere gewesen. Punkt.

21. Februar 2010

Der Kluge kocht im Zuge


Im Januar erlebte ich auf meiner wöchentlichen Reise von Luzern nach Lausanne eine heitere Episode, über die ich in Echtzeit ein paar Tweets absetzte. In der Folge stimmten der Twitterdienst von Railservice sowie eine Anwältin aus Deutschland in das Gezwitscher ein. Ich werde immer wieder darauf angesprochen, von Twitterern aber auch von Nicht-Twitterern, die auf Umwegen davon erfuhren. Statt die Geschichte immer wieder selber zum Besten zu geben, entschloss ich mich, die einzelnen Tweets aus dem Archiv zu holen und leicht gekürzt - gewissermassen als «Twittisode» - auf ein Kalenderblatt zu setzen.

Für Nicht-Twitterer sei angemerkt, dass die einzelnen Mitteilungen technisch auf höchstens 140 Zeichen begrenzt sind, was bisweilen eine echte intellektuelle Herausforderung ist und einen kreativen Umgang mit der Sprache erheischt.


felnzz: Es muss nicht immer Notebook sein: Eine asiatische Reisegruppe kocht im Zug nach Lausanne dank Strom im Businessabteil. Riecht köstlich !
RailService: Wie bitte, @felnzz? Das nenne ich kreativ ;-) — Bitte *nicht* nachahmen!
felnzz: @RailService Warum nicht nachahmen? Habe soeben für die Rückreise einen Raclette-Ofen bestellt!
felnzz: Jetzt haben sie wohl eine Sicherung weichgekocht. Es riecht streng elektrisch im Zugsabteil, und das bei 160 km/h vor Bern.
RailService: @felnzz Es besteht Brand- und Verbrennungsgefahr. Der Komfort wird beeinträchtigt. Die Sicherungen sind nicht dafür ausgerüstet…
reginakohn: @felnzz Grüezi. Dann freut mich ja, dass es auch in der Schweiz nervt, #bahn zu fahren ;-)
felnzz: Bis jetzt amüsiere ich mich, liebe @reginakohn. Aber das kann sich ja noch ändern bis Lausanne!
felnzz: In Bern sind neue Gerüche zugestiegen. Zwei Mal Hamburger, einmal Bohnenesalat und zwei vollgepumpte Raucherlungenflügel...
felnzz: Sie könnten unseren Kindern ein Beispiel sein, diese Asiaten. Einer nach dem andern geht mit der Zahnbürste zur Zugstoilette!
felnzz: Bin gespannt, ob meine Asiaten am Flughafen Genf ihren Wok durch die Sicherheitskontrolle kriegen, und verlasse den Reis-Express in Lausanne.
fel.


PS: Was haben wir eigentliche im Zug gemacht, bevor es Twitter gab?



19. Februar 2010

Gratis - aber nicht für mich

 
«Rechtsprechung (gratis)» – so steht es auf der Webseite des Bundesgerichts. Nicht nur billig wie beim Jakob oder immer günstiger wie bei Denner. Nein schlicht gratis. Was allerdings bei anderen Gerichten auch so, aber selbstverständlich ist. Doch davon wollte ich eigentlich gar nicht schreiben. Darüber schweigt der Gentleman und ... schmunzelt. Und freut sich auf den angekündigten neuen Internetauftritt des höchsten Gerichts.

Gratis gibt es auch Kreditkarten, aber leider nur für andere. Ich zahle für meine beiden Karten in edelmetallenen Farben seit Jahren eine satte Gebühr. Zudem setzen sich Flugmeilen an auf meinem Konto. Zweiter Nachteil dieser Karten ist, dass sie weder die Cumulus-Karte von Migros noch die Supercard von Coop ersetzen, die ich nicht auch noch in mein Portemonnaie stecken mag.

Was lag da näher, als die bestehenden Kreditkarten durch die Gratiskarten von Migros und Coop zu ersetzen, welche die Punktesammelnummern schon enthalten? Doch schön wär's gewesen. Ich bin offensichtlich nicht kreditwürdig. Dabei wird die Kreditkarte der Migros von jener englisch klingenden Bank herausgegeben, deren Kunde ich seit Jahrzehnten bin und die mir immer wieder einen credit-now in astronomischer Höhe andrehen wollte. Und die neue Supercard von Coop wird ausgerechnet durch die Bank herausgegeben, von der meine bestehenden zwei Karten stammen. Doch obwohl ich jede Kreditkarten-Rechnung pünktlich zahle, gibt es keine Supercard für mich.

Damit kann ich weiterhin nicht punkten bei den Grossverteilern, womit diese aber vermutlich leben können. Mir dagegen stinkt es, dass ich alle paar Jahre partout irgendwohin fliegen muss, nur um die angesammelten Flugmeilen loszuwerden. Das Fliegen selbst ginge ja gerade noch und ist rechtlich kaum zu beanstanden, da die Transportbestimmungen der Tierschutzgesetzgebung auf Menschen nicht anwendbar sind. Die ganze Prozedur vor dem Abheben dagegen mit unendlichem Warten und hochnotpeinlichen Kontrollen verletzt aus meiner Sicht das Grundrecht auf Menschenwürde und ist als Strafe für simple Kreditunwürdigkeit von verfassungswidriger Härte.


fel.

PS: Quasi in letzter Minute gerettet hat mich schliesslich meine Hausbank, deren Kreditkarten umsatzseidank auch gratis sind. Statt fliegen muss ich jetzt allerdings ins Museum!

12. Februar 2010

Heilsame Handystrahlung


Ich vermag nicht mehr zu zählen, wie viele Mobilfunkantennen das Bundesgericht schon beschäftigt haben. Die meisten davon sind heute in Betrieb. Denn schliesslich wollen (fast) alle mobil telefonieren, und haben daher nichts gegen Antennen - ausser sie stehen neben ihrem Haus. Dann, aber nur dann sind sie unzufrieden, wenn das höchste Gericht eine solche Installation absegnet.
Von Gefährdung der Gesundheit durch Handystrahlen ist dann jeweilen die Rede. Dabei scheint das gar nicht wahr zu sein. Ganz im Gegenteil: Handystrahlen wirken gegen Alzheimer, jedenfalls laut einem Artikel, der unlängst in der NZZ erschienen ist. Für Mäuse soll das wissenschaftlich belegt sein. An mir selber merke ich allerdings nichts davon. Mein Gedächtnis ist schlimmer als ein Sieb, denn in einem Sieb bleibt wenigstens das Gröbste hängen. Dabei verwende ich mein Handy fast ununterbrochen. Für eMail. für Twitter und neuerdings auch für Googles Buzz. Zum Telefonieren allerdings zugegebenermassen eher selten. Habe auch keinen Telefonbeantworter, weil ich nicht zurückrufen mag. Einzig meine betagte Mutter rufe ich hie und da an, weil die kein eMail kann und mir nicht auf Twitter folgt. Vermutlich liegt es also daran, dass ich mein Handy meistens in der Hand halte und nicht am Kopf, wo das Problem zu orten sein dürfte. Würde ich mehr telefonieren statt nur herumfingern auf meinem Milestone hätte ich vermutlich längst keinen Haarausfall mehr. Oder wogegen sollen Handystrahlen schon wieder gut sein?
fel.

PS: Habe ab morgen drei Tage Ferien und mir fest vorgenommen, rein gar nichts zu twittern bis Mittwoch. Na ja, mal sehen... Kalenderblatt allerdings wird es mit Sicherheit kein neues geben in den nächsten Tagen.

9. Februar 2010

Datenschutz und Seitensprung


Ich hätte mich in meinem Kalenderblatt vom 5. Februar für die Abschaffung des Bankgeheimnisses ausgesprochen, wurde mir vorgeworfen. Das wollte ich nicht. Hatte nur angeregt, darüber nachzudenken, ob es sich den überhaupt rein faktisch noch aufrecht erhalten lässt. Und je mehr neue CDs mit angeblichen Daten von Steuersündern jetzt auftauchen, desto berechtigter erscheint mir die Frage.

Eine Frage, die sich noch viel mehr aufdrängt, was Vorgänge im öffentlichen Raum anbelangt. Da zieht der Datenschützer Google wegen Street View vor das Bundesverwaltungsgericht und verlangt, dass Gesichter wirksam abgedeckt werden. Zum Schutze der Bürger in verfänglicher Situation – vermutlich etwa nach einem Schäferstündchen mit der Sekretärin im Hotel. Allerdings wird ein verdecktes Konterfei keine betrogene Ehefrau daran hindern, ihren Göttergatten zu erkennen. Verborgen bliebe ihr dank Datenschützers Gang vor Gericht allenfalls, aber immerhin, wie glückselig der Unglückselige strahlte kurz nach dem Seitensprung.

Dabei ist das Risiko, irgendwo von Googles Kamera erfasst zu werden äusserst gering. Deutlich wahrscheinlicher ist, dass einer im öffentlichen Raum zufällig oder gewollt mit einem Handy geknipst wird und den mehr oder weniger kompromittierenden Schnappschuss auf Facebook oder Twitter wieder findet. Trotz Datenschutz und Datenschützern gibt es Intimität im öffentlichen Raum nicht (mehr). Denn was da stattfindet, kann mit der heute in jeder Hosentasche vorhandenen Technik klammheimlich aufgezeichnet und zeitgleich weltweit verbreitet werden.

Dem versuche ich so gut als möglich Rechnung zu tragen – etwa wenn ich auf der sonntäglichen Radeltour einmal dringend muss in Gottes freier Natur. Ich verrichte mein kleines Geschäft so diskret hinter drei Bäumen, dass ich damit leben könnte, wenn ich dabei gefilmt und webweit als übler Pisser gebrandmarkt würde.

fel.


PS: Das gilt indes wie gesagt nur für den öffentlichen Raum. Weh dem, der mich knipst, wenn ich allein daheim im Wohnzimmer an den Gummibaum pinkle! Zumal meine Frau seit Kurzem twittert.

5. Februar 2010

Geheimnis in Bedrängnis

 
Vor sehr vielen Jahren sprach sich einmal ein Plenum (Versammlung sämtlicher Mitglieder) des Bundesgerichts nur gerade mit dem Stichentscheid des Präsidenten gegen eine im Parlament vorgeschlagene Erhöhung der Zahl der Richter aus. Weil man fürchtete, das knappe Resultat könnte die Politik irritieren, wurde beantragt, über das Stimmenverhältnis strengstes Stillschweigen zu bewahren. Worauf ein alter weiser Richter anregte, sich zuerst einmal zu überlegen, ob man denn in diesem Haus überhaupt etwas geheim halten könne. Zu Recht wohl, denn schon kurz nach Schluss des Plenums wusste auch ich als Journalist vom knappen Resultat genauso wie von der Geheimhaltungsdebatte. Und heute finden solche News dank SMS sogar schon vor dem Schluss der Sitzung den Weg aus dem Saal.

An diese Episode denke ich oft, wenn ich die Bemühungen zur Rettung des Schweizer Bankgeheimnisses beobachte. Vielleicht bräuchte es auch hier einen alten weisen Mann, der die Frage in den Raum stellt, ob denn das Bankgeheimnis sich im Zeitalter des elektronischen Massengeschäfts rein faktisch noch aufrecht halten lässt. Ob sich mit Strafdrohung sicherstellen lässt, dass Mensch und Elektronik wirklich dicht halten. Ob die Schweiz sich nicht zuerst überlegen müsste, ob das Bankgeheimnis überhaupt aufrecht erhalten werden kann, und danach erst darüber streiten, ob das geschehen darf, soll oder muss.
Denn sollte die Kirche dereinst die Beichte per Internet abnehmen, wird auch das Beichtgeheimnis nicht mehr sein, was es einmal war. Und solange Hacker in das Informatiksystem des Pentagons eindringen, dürfte es nur eine Frage der Zeit sein, bis irgendein Gutmensch in grossem Stil Bankdaten aufs Web stellt und per Twitter allen Schäubles dieser Welt zur freien Verfügung stellt.
fel.

PS: Allerdings auch wenn das Bankgeheimnis der Schweiz an der normativen Kraft des Faktischen zerbrechen sollte, bleibt Deutschlands grosses Problem mit seiner immensen Schattenwirtschaft bestehen, und das darin weiterhin verdiente schwarze Geld wird nicht weiss, sondern nur anders versteckt.

1. Februar 2010

Grammatik und Poesie



Ich weiss, wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen. Ich will es trotzdem tun von Zeit zu Zeit und auf diesen Kalenderblättern über Misshandlungen der schönen Sprache Goethes schreiben. Über sprachliche Fehler und Schnitzer in Gerichtsurteilen, aber auch in der Gerichtsberichterstattung.

Dass der Dativ dem Genitiv sein Tod wurde, ist Schnee von gestern. Und dass hie und da einer ein Akkusativ verpasst, kommt regelmässig vor. Gestaunt habe ich unlängst, dass sogar den Nominativ vergessen werden kann. Ich zitiere aus einem Medienbericht über eine Strafgerichtsverhandlung: «Doch statt der Dirne erwarten ihn dort zwei Männer: einen 26-jährigen Italiener und einen 23-jährigen Schweizer.»

Schmunzelnd habe ich den Text einem auf den Tag genau heute vor zehn Jahren pensionierten Gerichtsschreiber geschickt (Bild), der einst als das sprachliche Gewissen des schweizerischen Bundesgerichts galt. Statt sich zu grämen über den Niedergang der deutschen Sprache, wurde er poetisch und dichtete zurück:


«Der Taugenichts – heutzutage


Was die Zeitung berichtet, ist eine Perle:
Hätten doch die zwei dummen Kerle
der Geldbeutel dem Freier nicht geklaut
und das Gerät vom Auto nicht ausgebaut,
wäre den Raub von dem Falschgeld nur Versuch
und untauglich – so steht’s im Lehrbuch.
Untauglich ist auch der Schreiberling,
der ein so simpel-einfaches Ding
wie der Werfall der deutschen Muttersprache
und der Wenfall, auch eine leichte Sache,
noch nie im «Heuer» gefunden hat.
Das ist blamabel – in der Tat.»

Dem ist nichts beizufügen - ausser vielleicht, dass der erwähnte «Heuer», Walter mit Vornamen, Autor des Buchs «Richtiges Deutsch» ist.
fel.

PS: Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Und viele sprachliche Böcke, die da geschossen werden, gehen gar nicht auf sprachliches Unvermögen zurück, sondern vielfach auf allzu hektisches Hantieren mit der elektronischen Textverarbeitung.